Auf dem Computer des Mannes waren mehr als 1600 kinderpornografische Fotos und Videos gefunden worden. Der junge Mann war nicht nur wegen des Besitzes angeklagt, er soll diese zudem im Internet verbreitet haben. Und das gab der Hünfelder bereits zu Beginn der Verhandlung zu – allerdings sprach er nicht selbst, sondern überließ seinem Verteidiger das Wort.
Doch wie flog der 23-Jährige überhaupt auf? Durch eine verdachtsunabhängige Recherche stieß die Polizei im Juli 2008 auf einen Computer, von dem kinderpornografisches Material heruntergeladen und verbreitet wurde. Doch erst im März 2009 konnte ermittelt werden, dass es sich dabei um den Rechner des Hünfelders handelte. Bei einer Durchsuchung im Haus seiner Eltern wurden die Kriminalbeamten fündig – und ein Download an dem Rechner des jungen Mannes war gerade in vollem Gange.
Über ein Tauschbörsenprogramm, mit dem genauso Schulreferate oder Musik den Besitzer wechseln können, kam der Angeklagte mit den Bildern und Videos in Kontakt. „Aus Zufall“, erklärte sein Verteidiger. Der 23-Jähriger fand Interesse an dem Material – vor allen an Fotos, auf denen „Mädchen auf der Schwelle zur Frau“ gezeigt werden, verdeutlichte der Anwalt. „Heute weiß er, dass er ein Täter ist.“ Es handele sich um keine normale Form der Sexualität, das sei klar. Damals sei es ihm nicht bewusst gewesen, dass er eine Straftat begehe und er sexuellen Missbrauch von Kindern dadurch unterstütze. „Er ist älter und reifer geworden“, sagte der Verteidiger und fügte hinzu: „Ich kann meine Hand zwar nicht für ihn ins Feuer legen, aber ich gehe nicht von einer Wiederholungstat aus.“
PC des Angeklagten wird vernichtet
Ein Kriminalbeamter erläuterte während der Verhandlung, wie die Tauschbörsenprogramme funktionieren. Mit den sogenannten Filesharing-Programmen könne quer im Internet auf den Rechnern anderer Nutzer dieser Software nach beliebigen Dateien gesucht werden. Die Suche werde mithilfe von Schlüsselwörtern gestartet, anschließend werde eine Trefferliste angezeigt, aus der man einzelne, aber auch alle Dateien herunterladen könne. Mit dem Download seien die Dateien des Angeklagten bewusst auch für andere freigegeben und somit verbreitet worden.
Der 23-Jährige durchforstete mit Begriffen wie „Lolita“ oder „Teen-Model“ das Internet nach Bildern. „Das ist eine wahllose Suche“, betonte der Verteidiger. Dabei seien auch Dateien heruntergeladen worden, an denen der Angeklagte kein Interesse gehabt habe – zum Beispiel Fotos, auf denen sexuelle Handlungen an Kleinkindern abgebildet waren.
Staatsanwältin Heike Meeuw-Wilken hielt dem Mann zugute, dass er voll geständig war und nicht vorbestraft sei. „Er hat dazugelernt“, erklärte sie. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich der 23-Jährige zu einem Triebtäter oder einem dauerhaften Nutzer von kinderpornografischem Material entwickle. Da er über einen längeren Zeitraum Konsument als auch Anbieter war, forderte sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500 Euro. Richter Josef Herbst hielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und die geforderte Geldstrafe für ausreichend. Zudem war der Auszubildende einverstanden, dass sein PC vernichtet wird.
quelle: http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/huenfeld/Huenfeld-23-Jaehriger-wegen-Verbreitens-von-Kinderpornos-verurteilt;art17,359547
Der erste Kinofilm des Harry Potter – Finales “Harry Potter und die Heiligtümer des Todes” mit Schauspielern wie Emma Watson, Daniel Radcliffe, Tom Felton und natürlich Rupert Grint wurde bereits kurz vor seinem mit Spannung erwarteten Kinostart „geleakt“ und kann somit aus dem Internet heruntergeladen werden.
Dabei ist es natürlich nicht das erste Mal, dass ein neuer Kinofilm bereits vor seinem Start in den weltweiten Kinosälen im Internet als Download verfügbar ist und sich die jeweiligen Filmstudios fragen, wie dies überhaupt passieren konnte. Somit erleidet „Harry Potter 7 – Teil 1“ nun das gleiche Schicksal wie manch ein Twilight Movie oder „X-Men Origins: Wolverine“.
So konnte man eine unfertige Version des X-Men Movies „X-Men Origins: Wolverine“ bereits auf vielen Torrent-Portalen vor dem weltweiten Kinostart herunterladen, was manch einen Fan erfreut hatte, die Filmstudios aber, so wie man es immer liest, wohl um einige Einnahmen brachte.
Während sich einige Potter – Fans sich seit Tagen im Internet auf die Suche nach einem Film-Download von „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes: Teil 1“ (Deathly Hallows) machen, gibt es auch einige Spekulationen ob die Produktionsfirmen bei diesem Leak von „Harry Potter 7“ vielleicht sogar ihre Hände bei diesem Harry Potter – Leak im Spiel haben. Dabei behaupten manche, dass es durchaus ein gutes Marketing darstellt, einen unfertigen oder halben Film (Leak) online zu stellen..
Doch am Ende kann man es sich eigentlich nur schwer vorstellen, dass es im Sinne von Warner Bros. oder 20th Century Fox wäre, einen solch gefragten Kinofilm bereits vorab teilweise auf Torrent Webseiten und anderen Filesharing-Quellen zu veröffentlichen.
Von dem ersten Teil des Films „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ mit Daniel Radcliffe, Emma Watson und Rupert Grint soll sich im Internet, so die Berichte, eine 36 Minuten lange Sequenz des fertigen Kinofilms als Download finden lassen, wobei dieser Download natürlich illegal ist und gegen das Urheberrecht (Copyright) widerspricht.
Die Filmstudios Warner Bros, welche für die Harry Potter Reihe auf Basis der Romane von Autorin J. K. Rowling sozusagen verantwortlich sind, gaben inzwischen ein Statement zu dem im Internet befindlichen, illegalen Download von „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes: Part 1“ heraus.
In diesem Statement zu diesem Harry Potter Leak schreiben die Verantwortlichen von Warner Bros., dass man aktuell den Fall prüfen würde und sicherlich mit allen Möglichkeiten des Gesetztes darauf reagieren werde. Fraglich bleibt dabei natürlich noch, ob nur ein Mitarbeiter oder gar mehrere an Harry Potter 7 beteiligte Personen an diesem Leak die Schuld tragen.
Bis zum Kinostart von „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes: Teil 1“ (Deathly Hallows) dauert es nun wirklich nicht mehr lange und wer sich wirklich auf Harry Potter, Daniel Radcliffe, Emma Watson und Tom Felton sowie Rupert Grint freut, wird sich diesen Film vom großen Potter-Finale gewiss im Kino ansehen und auf solch einen illegalen Download verzichten.
quelle:http://www.vip-chicks.de/harry-potter-7-kinofilm-als-illegaler-download-warner-bros-reagiert-13131.html
Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA steht kurz vor der Unterschrift. Vor allem die Einführung des Strafrechts im Marken- und Urheberrechtsbereich steht in der Kritik, da sie Internetprovider unter starken Druck setzt.
Die EU-Kommission teilte jetzt mit, dass die letzten offenen Fragen des ACTA-Abkommens geklärt wurden. Der Entwurf ist mittlerweile im Netz veröffentlicht. ACTA bezieht sich auf alle möglichen Arten von Marken- und Urheberrechtsverstößen. Es stellt Grundregeln für den zivil- und strafrechtlichen Umgang mit gefälschten Louis-Vitton-Handtaschen über falschen Schweizer Käse und kommerziellem Filesharing bis hin zu mitgeschnittenen Filmaufführungen auf. Dabei wird die lange Zeit umstrittene Frage der Zugangskontrolle formell ausgeklammert. Netzsperren zum Schutz geistigen Eigentums von staatlicher Seite ähnlich wie in Frankreich soll es zunächst nicht geben.
Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Vertragsparteien strafrechtliche Verfahren und Sanktionen bei mutwilligen Markenfälschungen sowie Uhreberrechtspiraterie in "kommerziellem Ausmaß" einführen sollen. Das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch soll demnach nicht wie befürchtet strafrechtlich geahndet werden.
Das unautorisierte Mitschneiden von öffentlichen Filmaufführungen soll jedoch generell strafrechtlich verfolgt werden können. Die Strafen können in Form von Geldbußen und Gefängnis verhängt werden. ACTA schreibt hierbei kein bestimmtes Strafmaß vor, doch dieses solle derart bemessen sein, dass es eine abschreckende Wirkung entfalten kann.
Die wesentliche Kritik an dem Abkommen bezieht sich auf die Einbeziehung des Strafrechts. Netzaktivist Jérémie Zimmermann von "La Quadrature du Net" etwa befürchtet, dass die strafrechtlichen Sanktionen einen hohen Druck auf die Provider ausüben werden. Diese beziehen sich nämlich auch auf diejenigen, die bei Urheberrechtsverletzungen helfen beziehungsweise dazu anstiften. Internet Provider könnten daher künftig eher zur Zusammenarbeit mit Rechteinhabern bereit sein als bisher.
Mehrere Verbände der europäischen Internetbranche kritisierten den Vertragsentwurf in einer gemeinsamen Erklärung. Insbesondere die Internet Provider befürchten einstweilige Verfügungen, wenn Provider die vom Abkommen ebenfalls angesprochene Zusammenarbeit mit Rechteinhabern verweigern, die auf das Filtern oder Blockieren bestimmter Inhalte abzielt. Dabei bemängeln sie, dass das Abkommen das strafrechtlich zu sanktionierende kommerzielle Ausmaß nicht definiert. Sie verweisen auf die so genannte Durchsetzungsrichtlinie, die bald novelliert werden soll. Hier könnten entsprechende Sanktionen mit europaweiter Geltung implementiert werden, die wie etwa Zugangssperren auch "präventive" Wirkung entfalten sollen.
Umstritten ist auch die geplante Schadensersatzregelung. So verpflichten sich ACTA-Vertragsstaaten im Fall von Urheberrechtsverletzungen zu einem "zusätzlichem Schadensersatz". Gerichte können entscheiden, ob darunter auch Gerichts- und Anwaltskosten fallen sollen.
Das lange Zeit geheim verhandelte Abkommen wurde von
Verbraucherschützern und Bürgerrechtlern kritisiert. Sie kritisierten zum einen die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Zum anderen befürchteten sie, dass ein starker Urheberrechts- und Patentschutz mit verhältnismäßig harten Einschnitten in die gegenwärtige Nutzungspraxis einhergeht.
Länder wie Brasilien monierten, dass mit ACTA die üblichen Verhandlungsrouten, die über die Welthandelsorganisation oder die Urheberrechtsorganisation WIPO laufen, umgangen wurden. Brasilien kritisierte ACTA daher als "illegitim". Indien, Russland und China wiesen auf mehrere Konflikte mit dem geltenden WIPO-Rahmenwerk und dem TRIPS-Abkommen hin. Unter anderem gilt der Handel mit generischen Medikamenten in Ländern wie Brasilien und Südafrika gefährdet, der jedoch zur Bekämpfung von Epidemien wie Aids sehr wichtig ist. Von einem mit ACTA erreichten "internationalen Standard", von dem EU-Handelskommissar Karel De Gucht jetzt schwärmt, ist das Abkommen damit weit entfernt.
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