Fairsharing

ACTA-Abkommen auf der Zielgeraden

Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA steht kurz vor der Unterschrift. Vor allem die Einführung des Strafrechts im Marken- und Urheberrechtsbereich steht in der Kritik, da sie Internetprovider unter starken Druck setzt.

Die EU-Kommission teilte jetzt mit, dass die letzten offenen Fragen des ACTA-Abkommens geklärt wurden. Der Entwurf ist mittlerweile im Netz veröffentlicht. ACTA bezieht sich auf alle möglichen Arten von Marken- und Urheberrechtsverstößen. Es stellt Grundregeln für den zivil- und strafrechtlichen Umgang mit gefälschten Louis-Vitton-Handtaschen über falschen Schweizer Käse und kommerziellem Filesharing bis hin zu mitgeschnittenen Filmaufführungen auf. Dabei wird die lange Zeit umstrittene Frage der Zugangskontrolle formell ausgeklammert. Netzsperren zum Schutz geistigen Eigentums von staatlicher Seite ähnlich wie in Frankreich soll es zunächst nicht geben.

ACTA führt Strafrecht in das Urheberrecht ein

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Vertragsparteien strafrechtliche Verfahren und Sanktionen bei mutwilligen Markenfälschungen sowie Uhreberrechtspiraterie in "kommerziellem Ausmaß" einführen sollen. Das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch soll demnach nicht wie befürchtet strafrechtlich geahndet werden.

Das unautorisierte Mitschneiden von öffentlichen Filmaufführungen soll jedoch generell strafrechtlich verfolgt werden können. Die Strafen können in Form von Geldbußen und Gefängnis verhängt werden. ACTA schreibt hierbei kein bestimmtes Strafmaß vor, doch dieses solle derart bemessen sein, dass es eine abschreckende Wirkung entfalten kann.

Provider zu Präventionsmaßnahmen gedrängt

Die wesentliche Kritik an dem Abkommen bezieht sich auf die Einbeziehung des Strafrechts. Netzaktivist Jérémie Zimmermann von "La Quadrature du Net" etwa befürchtet, dass die strafrechtlichen Sanktionen einen hohen Druck auf die Provider ausüben werden. Diese beziehen sich nämlich auch auf diejenigen, die bei Urheberrechtsverletzungen helfen beziehungsweise dazu anstiften. Internet Provider könnten daher künftig eher zur Zusammenarbeit mit Rechteinhabern bereit sein als bisher.

Mehrere Verbände der europäischen Internetbranche kritisierten den Vertragsentwurf in einer gemeinsamen Erklärung. Insbesondere die Internet Provider befürchten einstweilige Verfügungen, wenn Provider die vom Abkommen ebenfalls angesprochene Zusammenarbeit mit Rechteinhabern verweigern, die auf das Filtern oder Blockieren bestimmter Inhalte abzielt. Dabei bemängeln sie, dass das Abkommen das strafrechtlich zu sanktionierende kommerzielle Ausmaß nicht definiert. Sie verweisen auf die so genannte Durchsetzungsrichtlinie, die bald novelliert werden soll. Hier könnten entsprechende Sanktionen mit europaweiter Geltung implementiert werden, die wie etwa Zugangssperren auch "präventive" Wirkung entfalten sollen.

Umstritten ist auch die geplante Schadensersatzregelung. So verpflichten sich ACTA-Vertragsstaaten im Fall von Urheberrechtsverletzungen zu einem "zusätzlichem Schadensersatz". Gerichte können entscheiden, ob darunter auch Gerichts- und Anwaltskosten fallen sollen.

In geheimen Verhandlungen zur Sonderlösung

Das lange Zeit geheim verhandelte Abkommen wurde von
Verbraucherschützern und Bürgerrechtlern kritisiert. Sie kritisierten zum einen die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Zum anderen befürchteten sie, dass ein starker Urheberrechts- und Patentschutz mit verhältnismäßig harten Einschnitten in die gegenwärtige Nutzungspraxis einhergeht.

Länder wie Brasilien monierten, dass mit ACTA die üblichen Verhandlungsrouten, die über die Welthandelsorganisation oder die Urheberrechtsorganisation WIPO laufen, umgangen wurden. Brasilien kritisierte ACTA daher als "illegitim". Indien, Russland und China wiesen auf mehrere Konflikte mit dem geltenden WIPO-Rahmenwerk und dem TRIPS-Abkommen hin. Unter anderem gilt der Handel mit generischen Medikamenten in Ländern wie Brasilien und Südafrika gefährdet, der jedoch zur Bekämpfung von Epidemien wie Aids sehr wichtig ist. Von einem mit ACTA erreichten "internationalen Standard", von dem EU-Handelskommissar Karel De Gucht jetzt schwärmt, ist das Abkommen damit weit entfernt.

mehr infos weiterlesen: http://www.futurezone.at/stories/1664525/

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 11. November 2010 um 21:06 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

«  –  »

Keine Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.

Die Kommentarfunktion ist zur Zeit leider deaktiviert.

 

© KnUTeR – Powered by WordPress – Design: Vlad (aka Perun)