Wegen Produktpiraterie und Copyright-Vergehen schließen US-Behörden 82 Domains, darunter torrent-finder.com und rapgodfathers.com.
In einer groß angelegten Aktion haben US-Heimatschutz und US-Zollbehörde 82 Domains beschlagnahmt und sperren lassen. Die Websites seien involviert in illegalen Handel mit gefälschtem Material und Urheberrechtsverletzungen, teilten die US-Behörden am Montag per Pressemitteilung mit.
Auf allen 82 Seiten prangt nun der Beschlagnahmebeschluss samt verwendetem Rechtsmittel. Ein Großteil der Domains wie z.B. realtimberlands.com, usaburberryscarf.com oder borntrade.com wurde sichtlich für physischen Handel mit gefälschter Kleidung oder DVDs genutzt.
Auch Torrent-Suchmaschinen betroffen
Auf Eis gelegt wurden aber auch die Musik-Seiten onsmash.com, dajaz1.com und rapgodfathers.com. Bei letzterer führten Behörden laut Berichten des Torrent-Blogs "Torrentfreak" schon am 23. November eine Razzia durch und konfiszierten Firmen-Server.
Auf großes Unverständnis bei "Torrentfreak" stößt jedoch die Beschlagnahmung der Domain torrent-finder.com. Diese Seite ist eine Meta-Suchmaschine, hostet keine urheberrechtlich geschützten Dateien und verlinkt auch nicht direkt auf Torrent-Files. Laut "Torrentfreak" begeht die Seite genau so viel (oder wenig) Urheberrechtsverletzungen wie Google.
Parallelen zum Pirate Bay-Prozess
Eine ähnliche Problematik trat unlängst im Prozess gegen die Gründer der Filesharing-Site Pirate Bay zu Tage. Auch diese Seite sieht sich nur als informationsverbreitende Plattform, die ähnliche Resultate wie Google liefert. Trotzdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass Pirate Bay wissentlich Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung leistet.
Das Oberlandesgericht in Stockholm senkte am Freitag die Haftstrafen der vier Gründer von jeweils einem Jahr auf vier bis zehn Monate, erhöhte dabei aber die gemeinschaftlichen Schadensersatzzahlungen auf knapp fünf Millionen Euro.
Schwedische Rechtsexperten stufen das Urteil als problematisch ein. Denn wenn strafbares Mitwirken an Urheberrechtsverletzung schon in einer Informationsverbreitung besteht, müssten Google und alle anderen Suchmaschinen in die Verantwortung genommen werden. Sprecher von Pirate Bay kündigten eine entsprechende Revision an.
quelle: http://www.laut.de/Filesharing/US-Heimatschutz-beschlagnahmt-Domains/30-11-2010
Die drei Angeklagten im Pirate-Bay-Prozess haben auch im Berufungsverfahren eine Niederlage hinnehmen müssen: Sie wurden schuldig gesprochen, illegales Filesharing gefördert zu haben. Die Verurteilten konnten sich aber immerhin über abgeschwächte Strafen freuen. Das Gericht verkürzte die Haftstrafen der drei Betreiber von einem Jahr pro Person auf 10, 8 beziehungsweise 4 Monate je Angeklagten.
Der Preis dafür: höhere Geldstrafen. Nach dem neuen Urteil müsste jeder der Betreiber rund 3.5 Millionen Euro zahlen. Die Pirate-Bay-Betreiber wollen erneut Widerspruch gegen das Urteil einreichen.

Piraten-Community: Das Prinzip Pirate Bay
Das bekannteste Feature der Piratenbucht war das Torrent-Archiv. Mehr als 1,6 Millionen Filesharing-Links für meist illegal verbreitete Filme, Musik und Software machten The Pirate Bay zur größten Website ihrer Art. Darüber hinaus stellte die Seite sogenannte Tracker-Server zur Verfügung. Diese Server verteilen die Informationen darüber, welcher User des Filesharing-Netzwerks welche Daten zur Verfügung stellt.
quelle: http://www.chip.de/news/Pirate-Bay-Urteil-im-Filesharing-Prozess-gesprochen_45909803.html
Es ist durchweg ärgerlich, zu beobachten, wie Menschen in Notsituationen – die ohnehin kein bis wenig Geld haben – fleissig mit Aufschlag weitere Kosten aufgelegt werden. Ein paar Gedanken und Beispiele.
Ein schönes Beispiel hatte ich diese Woche vor mir: Ein nach eigenen Angaben besonders “einfacher” Energieversorger bietet einer Kundin die Ratenzahlung an, da diese Probleme mit der Rechnung hat. Das grosszügige Angebot kommt aber nur zustande, wenn eine “Ratenplanungsgebühr” in Höhe von 37,50 Euro in den “Ratenzahlungsplan” mit aufgenommen wird. Bei einer Gesamtsumme um die 600 Euro macht das einen Aufschlag von 6,25% aus.
Der Alltag ist voll von diesen kleinen Fallen, von vermeintlich “kleinen Summen”, die aber – wenn man nichts hat – auch schon eine beachtliche Höhe haben, vor allem in der Summe, wenn man an mehreren Stellen damit belastet wird. Ein anderes schönes Beispiel ist das “P-Konto“, ein Konto mit quasi automatischem Schutz der Pfändungsfreigrenze: Wie eine in der Schuldnerberatung tätige Kanzlei schreibt, gibt es hier wohl mitunter recht saftige Kontoführungsgebühren. Wobei man lesen muss, dass wohl die Einrichtung als solche auch nicht so unproblematisch ist, wie man meint.
Putzmunter geht es dann auch weiter, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden und Inkassogebühren folgen. Hier hat sich inzwischen schon herum gesprochen, dass diese vermeintlich gar nicht gezahlt werden müssen, “hat ja der BGH so entschieden”. In der Tat ist festzuhalten, dass die Rechtsprechung durchaus Inkassogebühren nicht als selbstverständlich hinnimmt (bekannt ist hier BGH,VII ZB 53/05) – aber eine grundsätzliche Ablehnung von Inkassogebühren? Soweit möchte ich hier nicht gehen, vielmehr kommt es auf die individuelle Situation an.
Damit geht das Karussell munter weiter: Wer sich in seinen Rechten gehindert sieht bzw. zu Unrecht mit Gebühren belastet, sucht im Regelfall die Hilfe eines Rechtsanwalts. Der aber kostet auch wieder Geld. Die Sache mit der “Beratungshilfe” ist da auch nicht so einfach, wie man vielfach meint (es folgt dazu später ein ausführlicher Artikel, bis dahin ist dieses Faltblatt des NRW-Justizministeriums brauchbar).
Die wenigen, sehr kurzen Hinweise, sollen vor allem einen dienen: Den eigenen Denkapparat anzuwerfen, ganz besonders in der nun folgenden Zeit. Es ist kein Zufall, dass sich ausgerechnet im November/Dezember die “Angebote” nach dem Motto häufen: “Jetzt kaufen, später zahlen” und “Risikolos, zinslos, bequem in 24 Raten abbezahlen”. Im allgemeinen Konsumfieber der (Vor-)Weihnachtszeit Verzicht üben fällt vielen Menschen angesichts solcher “Angebote” offensichtlich schwer. Dabei mag es vertretbar sein – sofern man ein Einkommen hat das über dem liegt, was man zur Deckung des Lebensbedarfs braucht – sich eine Sache entsprechend solcher “Angebote” anzuschaffen. Ich persönlich halte auch davon nichts, da dies schon ein Risiko darstellt.
Spätestens aber, wenn Mahnungen zum Alltag gehören und wesentliche Bestandteile der eigenen Wohnung auf Raten abgestottert werden, sollte man Hilfe in Anspruch nehmen: Die Schuldnerberatungen sind hier ein sehr guter Anlaufpunkt. Dabei kann ich mit Blick auf meine Erfahrungen nur dringend anraten, bereits dann die Schuldnerberatung aufzusuchen, wenn es “gerade noch so” geht – zu warten, bis wirklich gar nichts mehr da ist und die Mahnungen sich stapeln, ist gerade das falsche Verhalten.
Dabei erspart die Schuldnerberatung auch nicht das eigene Denken: Zum einen findet man dort eher Hilfe zur Selbsthilfe, darf also nicht glauben, dass man dort hin geht und alle Probleme sich in Wohlgefallen auflösen. Zum anderen muss man sich seiner eigenen Probleme auch bewusst sein, kürzlich hatte ich einen Fall, in dem jemand eine Filesharing-Abmahnung im Vorlauf einer Privat-Insolvenz erhalten hatte; die Schuldnerberatung gab einen Brief der Verbraucherzentralen zur Gegenwehr gegen Abo-Fallen mit und meinte, wenn man das hin schickt, hört man nichts mehr von dort.
Wer sich dagegen in einer zwar klammen, aber sehr wohl sicheren, finanziellen Lage sieht und um Rechte streiten möchte, muss den Gang zum Rechtsanwalt nicht fürchten – sollte aber von Anfang an seine finanzielle Lage im Blick haben. Häufig sind Verbraucherzentralen sehr gut in der Lage, weiter zu helfen und dienen als erster Anlaufpunkt. Auch der Mieterschutzverein ist eine gute Organisation für Mieter, die hier einen sehr guten ersten Anlaufpunkt bei Problemen finden.
Wer – etwa bei komplizierteren Sach-/Rechtsfragen – zum Rechtsanwalt geht, sollte von Anfang an offen sein und die finanzielle Frage ansprechen, ein einfaches “Wie viel kosten mich ihre Dienste” ist eine vollkommen normale Frage. Dabei gilt für Sie: Ein Rechtsanwalt, der nicht umsonst arbeitet, ist ein gutes Zeichen – eine gute Dienstleistung kostet nunmal Geld. Wenn die Kosten für Sie zu hoch sind, sagen sie das und fragen Sie ggfs. nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung, wenn das für sie tragbar ist. Fragen Sie auch nach der Möglichkeit einer Beratungshilfe
quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/11/nachdenken-verbraucher-mit-schulden-leben-gefahrlich/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/
Eine böse Überraschung flatterte einem Fürther per Post ins Haus: Eine Anwaltskanzlei wirft ihm vor, einen Spielfilm in eine Internettauschbörse gestellt und damit gegen die Urheberrechte verstoßen zu haben. Die Konsequenz: Er soll 956 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die FN haben nachgehakt
Werner Gsell (Name geändert) ist sich keiner Schuld bewusst. Angeblich soll er den deutschen Spielfilm „Zweiohrküken“ in eine Internettauschbörse eingestellt haben. Doch der Rentner schwört Stein und Bein, zu der besagten Tages- und Uhrzeit mit Freunden eine Weinwanderung in Unterfranken unternommen zu haben. „Außerdem ist mein Rechner so alt, mit dem kann man nicht vernünftig Videos schauen“, sagt Gsell.
Was ihn besonders empört, ist die knappe Frist von wenigen Tagen, die ihm die Kanzlei „Waldorf Frommer Rechtsanwälte“ gesetzt hat. 956 Euro soll er zahlen, die sich aus 506 Euro Anwaltskosten und einer Schadenersatzforderung in Höhe von 450 Euro zusammensetzen. Und nun?
Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bayern zählt Waldorf Frommer zu jenen Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf die Wahrung von Urheberrechten spezialisiert haben. Zu ihren Mandanten gehört die Filmfirma Warner Bros. Entertainment, die über die Rechte an dem Kinofilm „Zweiohrküken“ verfügt. Grundsätzlich gilt: Das so genannte Filesharing, also das Austauschen von Liedern und Filmen im Internet, verstößt gegen das Urheberrecht. „Und dieses zu schützen, ist an sich auch richtig“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Wer trotzdem Tauschbörsen nutzt, müsse mit den Konsequenzen leben.
Dennoch ist das Vorgehen von Kanzleien wie Waldorf Frommer Halm zufolge „diskussionswürdig“. So stellt die Verbraucherschützerin in Frage, dass die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist. Trotzdem sollte man entsprechende Post keinesfalls ignorieren. Sofern man tatsächlich eine Tauschbörse genutzt hat, könne man Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen und einen Vergleich anstreben.
Wer hundertprozentig wisse, dass er unschuldig sei, sollte sich einen Anwalt nehmen. Es komme manchmal vor, dass sich die Kanzleien irren. Missetäter werden über die IP-Adresse identifiziert, die jeder Nutzer in dem Moment erhält, in dem er sich ins Internet einwählt. Da im weltweiten Netz aber ein stetes Kommen und Gehen herrscht und sich die IP-Adressen daher laut Halm „quasi im Sekundentakt verändern“, könne es schon mal vorkommen, dass die Adressen falsch zugeordnet würden. Wie hoch die Fehlerquote der Kanzleien liegt, kann Halm nicht sagen.
Wer zuhause drahtloses Internet (Wireless Lan) hat, könnte auch das Opfer von Fremden geworden sein, die sich unbefugt eingeloggt und die Internetverbindung für ihre Zwecke genutzt haben. In diesem Fall müsse man den Nachweis führen, den Zugang zum Internet ausreichend gesichert zu haben, um es den Hackern nicht zu leicht zu machen. Vergleichbar sei das mit einem Einbruch: Wer sein Fenster offen stehen lässt, den trifft eine Mitschuld.
Halm rät außerdem dazu, die beigefügten Unterlassungserklärungen nicht zu unterschreiben, denn diese enthielten in der Regel ein Schuldeingeständnis. Besser sei ein modifiziertes Schreiben, in dem man lediglich einräumt, Entsprechendes in Zukunft nicht zu tun. Zuguterletzt lassen sich die gesetzten Fristen über den eigenen Anwalt meist problemlos verlängern.
quelle: http://www.nordbayern.de/region/fuerth/956-euro-fur-einen-film-1.301447