Fairsharing

Böse Internettauschbörse

Eine böse Überraschung flatterte einem Fürther per Post ins Haus: Eine Anwaltskanzlei wirft ihm vor, einen Spielfilm in eine Internettauschbörse gestellt und damit gegen die Urheberrechte verstoßen zu haben. Die Konsequenz: Er soll 956 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die FN haben nachgehakt

Werner Gsell (Name geändert) ist sich keiner Schuld bewusst. Angeblich soll er den deutschen Spielfilm „Zweiohrküken“ in eine Internettauschbörse eingestellt haben. Doch der Rentner schwört Stein und Bein, zu der besagten Tages- und Uhrzeit mit Freunden eine Weinwanderung in Unterfranken unternommen zu haben. „Außerdem ist mein Rechner so alt, mit dem kann man nicht vernünftig Videos schauen“, sagt Gsell.

Was ihn besonders empört, ist die knappe Frist von wenigen Tagen, die ihm die Kanzlei „Waldorf Frommer Rechtsanwälte“ gesetzt hat. 956 Euro soll er zahlen, die sich aus 506 Euro Anwaltskosten und einer Schadenersatzforderung in Höhe von 450 Euro zusammensetzen. Und nun?

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bayern zählt Waldorf Frommer zu jenen Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf die Wahrung von Urheberrechten spezialisiert haben. Zu ihren Mandanten gehört die Filmfirma Warner Bros. Entertainment, die über die Rechte an dem Kinofilm „Zweiohrküken“ verfügt. Grundsätzlich gilt: Das so genannte Filesharing, also das Austauschen von Liedern und Filmen im Internet, verstößt gegen das Urheberrecht. „Und dieses zu schützen, ist an sich auch richtig“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Wer trotzdem Tauschbörsen nutzt, müsse mit den Konsequenzen leben.

Dennoch ist das Vorgehen von Kanzleien wie Waldorf Frommer Halm zufolge „diskussionswürdig“. So stellt die Verbraucherschützerin in Frage, dass die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist. Trotzdem sollte man entsprechende Post keinesfalls ignorieren. Sofern man tatsächlich eine Tauschbörse genutzt hat, könne man Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen und einen Vergleich anstreben.

Wer hundertprozentig wisse, dass er unschuldig sei, sollte sich einen Anwalt nehmen. Es komme manchmal vor, dass sich die Kanzleien irren. Missetäter werden über die IP-Adresse identifiziert, die jeder Nutzer in dem Moment erhält, in dem er sich ins Internet einwählt. Da im weltweiten Netz aber ein stetes Kommen und Gehen herrscht und sich die IP-Adressen daher laut Halm „quasi im Sekundentakt verändern“, könne es schon mal vorkommen, dass die Adressen falsch zugeordnet würden. Wie hoch die Fehlerquote der Kanzleien liegt, kann Halm nicht sagen.

Wer zuhause drahtloses Internet (Wireless Lan) hat, könnte auch das Opfer von Fremden geworden sein, die sich unbefugt eingeloggt und die Internetverbindung für ihre Zwecke genutzt haben. In diesem Fall müsse man den Nachweis führen, den Zugang zum Internet ausreichend gesichert zu haben, um es den Hackern nicht zu leicht zu machen. Vergleichbar sei das mit einem Einbruch: Wer sein Fenster offen stehen lässt, den trifft eine Mitschuld.

Halm rät außerdem dazu, die beigefügten Unterlassungserklärungen nicht zu unterschreiben, denn diese enthielten in der Regel ein Schuldeingeständnis. Besser sei ein modifiziertes Schreiben, in dem man lediglich einräumt, Entsprechendes in Zukunft nicht zu tun. Zuguterletzt lassen sich die gesetzten Fristen über den eigenen Anwalt meist problemlos verlängern.

quelle: http://www.nordbayern.de/region/fuerth/956-euro-fur-einen-film-1.301447

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 03. Dezember 2010 um 21:34 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Abmahnungen abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

«  –  »

Keine Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.

Die Kommentarfunktion ist zur Zeit leider deaktiviert.

 

© KnUTeR – Powered by WordPress – Design: Vlad (aka Perun)