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		<title>beschlagnahmte Domains</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Dec 2010 19:41:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Torrent-Suchmaschine]]></category>

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		<description><![CDATA[
Wegen Produktpiraterie und Copyright-Vergehen schlie&#223;en US-Beh&#246;rden 82 Domains, darunter torrent-finder.com und rapgodfathers.com.

In einer gro&#223; angelegten Aktion haben US-Heimatschutz und US-Zollbeh&#246;rde 82 Domains beschlagnahmt und sperren lassen. Die Websites seien involviert in illegalen Handel mit gef&#228;lschtem Material und Urheberrechtsverletzungen, teilten die US-Beh&#246;rden am Montag per Pressemitteilung mit.
Auf allen 82 Seiten prangt nun der Beschlagnahmebeschluss samt verwendetem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="artikelText news">
<p class="newsleadtext">Wegen Produktpiraterie und Copyright-Vergehen schlie&szlig;en US-Beh&ouml;rden 82 Domains, darunter torrent-finder.com und rapgodfathers.com.</p>
<div class="newsvolltext">
<p>In einer gro&szlig; angelegten Aktion haben US-Heimatschutz und US-Zollbeh&ouml;rde 82 Domains beschlagnahmt und sperren lassen. Die Websites seien involviert in illegalen Handel mit gef&auml;lschtem Material und Urheberrechtsverletzungen, teilten die US-Beh&ouml;rden am Montag per Pressemitteilung mit.</p>
<p>Auf allen 82 Seiten prangt nun der Beschlagnahmebeschluss samt verwendetem Rechtsmittel. Ein Gro&szlig;teil der Domains wie z.B. realtimberlands.com, usaburberryscarf.com oder borntrade.com wurde sichtlich f&uuml;r physischen Handel mit gef&auml;lschter Kleidung oder DVDs genutzt.</p>
<p><b>Auch Torrent-Suchmaschinen betroffen</b></p>
<p>Auf Eis gelegt wurden aber auch die Musik-Seiten onsmash.com, dajaz1.com und rapgodfathers.com. Bei letzterer f&uuml;hrten Beh&ouml;rden laut Berichten des Torrent-Blogs &quot;Torrentfreak&quot; schon am 23. November eine Razzia durch und konfiszierten Firmen-Server.</p>
<p>Auf gro&szlig;es Unverst&auml;ndnis bei &quot;Torrentfreak&quot; st&ouml;&szlig;t jedoch die Beschlagnahmung der Domain torrent-finder.com. Diese Seite ist eine Meta-Suchmaschine, hostet keine urheberrechtlich gesch&uuml;tzten Dateien und verlinkt auch nicht direkt auf Torrent-Files. Laut &quot;Torrentfreak&quot; begeht die Seite genau so viel (oder wenig) Urheberrechtsverletzungen wie Google.</p>
<p><b>Parallelen zum Pirate Bay-Prozess</b></p>
<p>Eine &auml;hnliche Problematik trat unl&auml;ngst im Prozess gegen die Gr&uuml;nder der Filesharing-Site Pirate Bay zu Tage. Auch diese Seite sieht sich nur als informationsverbreitende Plattform, die &auml;hnliche Resultate wie Google liefert. Trotzdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass Pirate Bay wissentlich Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung leistet.</p>
<p>Das Oberlandesgericht in Stockholm senkte am Freitag die Haftstrafen der vier Gr&uuml;nder von jeweils einem Jahr auf vier bis zehn Monate, erh&ouml;hte dabei aber die gemeinschaftlichen Schadensersatzzahlungen auf knapp f&uuml;nf Millionen Euro.</p>
<p>Schwedische Rechtsexperten stufen das Urteil als problematisch ein. Denn wenn strafbares Mitwirken an Urheberrechtsverletzung schon in einer Informationsverbreitung besteht, m&uuml;ssten Google und alle anderen Suchmaschinen in die Verantwortung genommen werden. Sprecher von Pirate Bay k&uuml;ndigten eine entsprechende Revision an.</p>
<p>quelle: http://www.laut.de/Filesharing/US-Heimatschutz-beschlagnahmt-Domains/30-11-2010</p>
</p></div>
</div>
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		<title>Pirate Bay: Urteil im Filesharing-Prozess gesprochen</title>
		<link>http://www.fairsharing.de/2010/12/25/pirate-bay-urteil-im-filesharing-prozess-gesprochen/</link>
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		<pubDate>Sat, 25 Dec 2010 19:39:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Pirate Bay]]></category>

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		<description><![CDATA[Die drei Angeklagten im Pirate-Bay-Prozess haben auch im Berufungsverfahren eine Niederlage hinnehmen m&#252;ssen: Sie wurden schuldig gesprochen, illegales Filesharing gef&#246;rdert zu haben. Die Verurteilten konnten sich aber immerhin &#252;ber abgeschw&#228;chte Strafen freuen. Das Gericht verk&#252;rzte die Haftstrafen der drei Betreiber von einem Jahr pro Person auf 10, 8 beziehungsweise 4 Monate je Angeklagten.
	Der Preis daf&#252;r: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="general2">Die drei Angeklagten im Pirate-Bay-Prozess haben auch im Berufungsverfahren eine Niederlage hinnehmen m&uuml;ssen: Sie wurden schuldig gesprochen, illegales Filesharing gef&ouml;rdert zu haben. Die Verurteilten konnten sich aber immerhin &uuml;ber abgeschw&auml;chte Strafen freuen. Das Gericht verk&uuml;rzte die Haftstrafen der drei Betreiber von einem Jahr pro Person auf 10, 8 beziehungsweise 4 Monate je Angeklagten.</p>
<p>	Der Preis daf&uuml;r: h&ouml;here Geldstrafen. Nach dem neuen Urteil m&uuml;sste jeder der Betreiber rund 3.5 Millionen Euro zahlen. Die Pirate-Bay-Betreiber wollen erneut Widerspruch gegen das Urteil einreichen.</span></p>
<p><img align="left" alt="" height="127" hspace="12" src="http://www.fairsharing.de/wp-content/uploads/image/Fotolia_13844168_XS.jpg" vspace="12" width="180" /></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><span class="general2"><b>Piraten-Community: Das Prinzip Pirate Bay</b><br />
	Das bekannteste Feature der Piratenbucht war das Torrent-Archiv. Mehr als 1,6 Millionen Filesharing-Links f&uuml;r meist illegal verbreitete Filme, Musik und Software machten The Pirate Bay zur gr&ouml;&szlig;ten Website ihrer Art. Dar&uuml;ber hinaus stellte die Seite sogenannte Tracker-Server zur Verf&uuml;gung. Diese Server verteilen die Informationen dar&uuml;ber, welcher User des Filesharing-Netzwerks welche Daten zur Verf&uuml;gung stellt.</span></p>
<p>quelle: http://www.chip.de/news/Pirate-Bay-Urteil-im-Filesharing-Prozess-gesprochen_45909803.html</p>
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		<title>Verbraucher mit Schulden leben gefährlich</title>
		<link>http://www.fairsharing.de/2010/12/13/verbraucher-mit-schulden-leben-gefahrlich/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 19:37:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschulden]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist durchweg &#228;rgerlich, zu beobachten, wie Menschen in Notsituationen &#8211; die ohnehin kein bis wenig Geld haben &#8211; fleissig mit Aufschlag weitere Kosten aufgelegt werden. Ein paar Gedanken und Beispiele.
Ein sch&#246;nes Beispiel hatte ich diese Woche vor mir: Ein nach eigenen Angaben besonders &#8220;einfacher&#8221; Energieversorger bietet einer Kundin die Ratenzahlung an, da diese Probleme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist durchweg &auml;rgerlich, zu beobachten, wie Menschen in Notsituationen &ndash; die ohnehin kein bis wenig Geld haben &ndash; fleissig mit Aufschlag weitere Kosten aufgelegt werden. Ein paar Gedanken und Beispiele.</p>
<p>Ein sch&ouml;nes Beispiel hatte ich diese Woche vor mir: Ein nach eigenen Angaben besonders &ldquo;einfacher&rdquo; Energieversorger bietet einer Kundin die Ratenzahlung an, da diese Probleme mit der Rechnung hat. Das grossz&uuml;gige Angebot kommt aber nur zustande, wenn eine &ldquo;Ratenplanungsgeb&uuml;hr&rdquo; in H&ouml;he von 37,50 Euro in den &ldquo;Ratenzahlungsplan&rdquo; mit aufgenommen wird. Bei einer Gesamtsumme um die 600 Euro macht das einen Aufschlag von 6,25% aus.</p>
<p>Der Alltag ist voll von diesen kleinen Fallen, von vermeintlich &ldquo;kleinen Summen&rdquo;, die aber &ndash; wenn man nichts hat &ndash; auch schon eine beachtliche H&ouml;he haben, vor allem in der Summe, wenn man an mehreren Stellen damit belastet wird. Ein anderes sch&ouml;nes Beispiel ist das &ldquo;<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung#Pf.C3.A4ndungsschutzkonto_ab_1._Juli_2010" target="_blank">P-Konto</a>&ldquo;, ein Konto mit quasi automatischem Schutz der Pf&auml;ndungsfreigrenze: Wie <a href="http://www.ent-schuldigung.de/2010/11/p-konto-hohe-preisunterschiede/" target="_blank">eine in der Schuldnerberatung t&auml;tige Kanzlei</a> schreibt, gibt es hier wohl mitunter recht saftige Kontof&uuml;hrungsgeb&uuml;hren. <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/8111" target="_blank">Wobei man lesen</a> muss, dass wohl die Einrichtung als solche auch nicht so unproblematisch ist, wie man meint.</p>
<p>Putzmunter geht es dann auch weiter, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden und Inkassogeb&uuml;hren folgen. Hier hat sich inzwischen schon herum gesprochen, dass diese vermeintlich gar nicht gezahlt werden m&uuml;ssen, &ldquo;hat ja der BGH so entschieden&rdquo;. In der Tat ist festzuhalten, dass die Rechtsprechung durchaus Inkassogeb&uuml;hren nicht als selbstverst&auml;ndlich hinnimmt (bekannt ist hier BGH,VII ZB 53/05) &ndash; aber eine grunds&auml;tzliche Ablehnung von Inkassogeb&uuml;hren? Soweit m&ouml;chte ich hier nicht gehen, vielmehr kommt es auf die individuelle Situation an.</p>
<p>Damit geht das Karussell munter weiter: Wer sich in seinen Rechten gehindert sieht bzw. zu Unrecht mit Geb&uuml;hren belastet, sucht im Regelfall die Hilfe eines Rechtsanwalts. Der aber kostet auch wieder Geld. Die Sache mit der &ldquo;Beratungshilfe&rdquo; ist da auch nicht so einfach, wie man vielfach meint (es folgt dazu sp&auml;ter ein ausf&uuml;hrlicher Artikel, <a href="https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/16/prozesskostenhilfe.pdf">bis dahin ist dieses Faltblatt des NRW-Justizministeriums brauchbar</a>).</p>
<p>Die wenigen, sehr kurzen Hinweise, sollen vor allem einen dienen: Den eigenen Denkapparat anzuwerfen, ganz besonders in der nun folgenden Zeit. Es ist kein Zufall, dass sich ausgerechnet im November/Dezember die &ldquo;Angebote&rdquo; nach dem Motto h&auml;ufen: &ldquo;Jetzt kaufen, sp&auml;ter zahlen&rdquo; und &ldquo;Risikolos, zinslos, bequem in 24 Raten abbezahlen&rdquo;. Im allgemeinen Konsumfieber der (Vor-)Weihnachtszeit Verzicht &uuml;ben f&auml;llt vielen Menschen angesichts solcher &ldquo;Angebote&rdquo; offensichtlich schwer. Dabei mag es vertretbar sein &ndash; sofern man ein Einkommen hat das &uuml;ber dem liegt, was man zur Deckung des Lebensbedarfs braucht &ndash; sich <strong>eine</strong> Sache entsprechend solcher &ldquo;Angebote&rdquo; anzuschaffen. Ich pers&ouml;nlich halte auch davon nichts, da dies schon ein Risiko darstellt.</p>
<p>Sp&auml;testens aber, wenn Mahnungen zum Alltag geh&ouml;ren und wesentliche Bestandteile der eigenen Wohnung auf Raten abgestottert werden, sollte man Hilfe in Anspruch nehmen: Die Schuldnerberatungen sind hier ein sehr guter Anlaufpunkt. Dabei kann ich mit Blick auf meine Erfahrungen nur dringend anraten, bereits dann die Schuldnerberatung aufzusuchen, wenn es &ldquo;gerade noch so&rdquo; geht &ndash; zu warten, bis wirklich gar nichts mehr da ist und die Mahnungen sich stapeln, ist gerade das falsche Verhalten.</p>
<p>Dabei erspart die Schuldnerberatung auch nicht das eigene Denken: Zum einen findet man dort eher Hilfe zur Selbsthilfe, darf also nicht glauben, dass man dort hin geht und alle Probleme sich in Wohlgefallen aufl&ouml;sen. Zum anderen muss man sich seiner eigenen Probleme auch bewusst sein, k&uuml;rzlich hatte ich einen Fall, in dem jemand eine Filesharing-Abmahnung im Vorlauf einer Privat-Insolvenz erhalten hatte; die Schuldnerberatung gab einen Brief der Verbraucherzentralen zur Gegenwehr gegen Abo-Fallen mit und meinte, wenn man das hin schickt, h&ouml;rt man nichts mehr von dort.</p>
<p>Wer sich dagegen in einer zwar klammen, aber sehr wohl sicheren, finanziellen Lage sieht und um Rechte streiten m&ouml;chte, muss den Gang zum Rechtsanwalt nicht f&uuml;rchten &ndash; sollte aber von Anfang an seine finanzielle Lage im Blick haben. H&auml;ufig sind Verbraucherzentralen sehr gut in der Lage, weiter zu helfen und dienen als erster Anlaufpunkt. Auch der Mieterschutzverein ist eine gute Organisation f&uuml;r Mieter, die hier einen sehr guten ersten Anlaufpunkt bei Problemen finden.<br />
	Wer &ndash; etwa bei komplizierteren Sach-/Rechtsfragen &ndash; zum Rechtsanwalt geht, sollte von Anfang an offen sein und die finanzielle Frage ansprechen, ein einfaches &ldquo;Wie viel kosten mich ihre Dienste&rdquo; ist eine vollkommen normale Frage. Dabei gilt f&uuml;r Sie: Ein Rechtsanwalt, der nicht umsonst arbeitet, ist ein gutes Zeichen &ndash; eine gute Dienstleistung kostet nunmal Geld. Wenn die Kosten f&uuml;r Sie zu hoch sind, sagen sie das und fragen Sie ggfs. nach der M&ouml;glichkeit einer Ratenzahlung, wenn das f&uuml;r sie tragbar ist. Fragen Sie auch nach der M&ouml;glichkeit einer Beratungshilfe</p>
<p>quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/11/nachdenken-verbraucher-mit-schulden-leben-gefahrlich/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/</p>
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		<title>Böse Internettauschbörse</title>
		<link>http://www.fairsharing.de/2010/12/03/bose-internettauschborse/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 19:34:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internettauschbörse]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine b&#246;se &#220;berraschung flatterte einem F&#252;rther per Post ins Haus: Eine Anwaltskanzlei wirft ihm vor, einen Spielfilm in eine Internettauschb&#246;rse gestellt und damit gegen die Urheberrechte versto&#223;en zu haben. Die Konsequenz: Er soll 956 Euro zahlen und eine Unterlassungserkl&#228;rung unterschreiben. Die FN haben nachgehakt
Werner Gsell (Name ge&#228;ndert) ist sich keiner Schuld bewusst. Angeblich soll er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine b&ouml;se &Uuml;berraschung flatterte einem F&uuml;rther per Post ins Haus: Eine Anwaltskanzlei wirft ihm vor, einen Spielfilm in eine Internettauschb&ouml;rse gestellt und damit gegen die Urheberrechte versto&szlig;en zu haben. Die Konsequenz: Er soll 956 Euro zahlen und eine Unterlassungserkl&auml;rung unterschreiben. Die FN haben nachgehakt</p>
<p>Werner Gsell (Name ge&auml;ndert) ist sich keiner Schuld bewusst. Angeblich soll er den deutschen Spielfilm &bdquo;Zweiohrk&uuml;ken&ldquo; in eine Internettauschb&ouml;rse eingestellt haben. Doch der Rentner schw&ouml;rt Stein und Bein, zu der besagten Tages- und Uhrzeit mit Freunden eine Weinwanderung in Unterfranken unternommen zu haben. &bdquo;Au&szlig;erdem ist mein Rechner so alt, mit dem kann man nicht vern&uuml;nftig Videos schauen&ldquo;, sagt Gsell.</p>
<p>	Was ihn besonders emp&ouml;rt, ist die knappe Frist von wenigen Tagen, die ihm die Kanzlei &bdquo;Waldorf Frommer Rechtsanw&auml;lte&ldquo; gesetzt hat. 956 Euro soll er zahlen, die sich aus 506 Euro Anwaltskosten und einer Schadenersatzforderung in H&ouml;he von 450 Euro zusammensetzen. Und nun?</p>
<p>	Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bayern z&auml;hlt Waldorf Frommer zu jenen Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf die Wahrung von Urheberrechten spezialisiert haben. Zu ihren Mandanten geh&ouml;rt die Filmfirma Warner Bros. Entertainment, die &uuml;ber die Rechte an dem Kinofilm &bdquo;Zweiohrk&uuml;ken&ldquo; verf&uuml;gt. Grunds&auml;tzlich gilt: Das so genannte Filesharing, also das Austauschen von Liedern und Filmen im Internet, verst&ouml;&szlig;t gegen das Urheberrecht. &bdquo;Und dieses zu sch&uuml;tzen, ist an sich auch richtig&ldquo;, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Wer trotzdem Tauschb&ouml;rsen nutzt, m&uuml;sse mit den Konsequenzen leben.</p>
<p>	Dennoch ist das Vorgehen von Kanzleien wie Waldorf Frommer Halm zufolge &bdquo;diskussionsw&uuml;rdig&ldquo;. So stellt die Verbrauchersch&uuml;tzerin in Frage, dass die H&ouml;he der Forderung gerechtfertigt ist. Trotzdem sollte man entsprechende Post keinesfalls ignorieren. Sofern man tats&auml;chlich eine Tauschb&ouml;rse genutzt hat, k&ouml;nne man Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen und einen Vergleich anstreben.</p>
<p>	Wer hundertprozentig wisse, dass er unschuldig sei, sollte sich einen Anwalt nehmen. Es komme manchmal vor, dass sich die Kanzleien irren. Misset&auml;ter werden &uuml;ber die IP-Adresse identifiziert, die jeder Nutzer in dem Moment erh&auml;lt, in dem er sich ins Internet einw&auml;hlt. Da im weltweiten Netz aber ein stetes Kommen und Gehen herrscht und sich die IP-Adressen daher laut Halm &bdquo;quasi im Sekundentakt ver&auml;ndern&ldquo;, k&ouml;nne es schon mal vorkommen, dass die Adressen falsch zugeordnet w&uuml;rden. Wie hoch die Fehlerquote der Kanzleien liegt, kann Halm nicht sagen.</p>
<p>	Wer zuhause drahtloses Internet (Wireless Lan) hat, k&ouml;nnte auch das Opfer von Fremden geworden sein, die sich unbefugt eingeloggt und die Internetverbindung f&uuml;r ihre Zwecke genutzt haben. In diesem Fall m&uuml;sse man den Nachweis f&uuml;hren, den Zugang zum Internet ausreichend gesichert zu haben, um es den Hackern nicht zu leicht zu machen. Vergleichbar sei das mit einem Einbruch: Wer sein Fenster offen stehen l&auml;sst, den trifft eine Mitschuld.</p>
<p>	Halm r&auml;t au&szlig;erdem dazu, die beigef&uuml;gten Unterlassungserkl&auml;rungen nicht zu unterschreiben, denn diese enthielten in der Regel ein Schuldeingest&auml;ndnis. Besser sei ein modifiziertes Schreiben, in dem man lediglich einr&auml;umt, Entsprechendes in Zukunft nicht zu tun. Zuguterletzt lassen sich die gesetzten Fristen &uuml;ber den eigenen Anwalt meist problemlos verl&auml;ngern.</p>
<p>quelle: http://www.nordbayern.de/region/fuerth/956-euro-fur-einen-film-1.301447</p>
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		<title>Filesharing-Programmen</title>
		<link>http://www.fairsharing.de/2010/11/30/filesharing-programmen/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 19:18:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing-Programme]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht nur in der RTL 2-Sendung &#8222;Tatort Internet&#8220; geht es derzeit um Kinderpornografie im Netz. Auch im H&#252;nfelder Amtsgericht schlug das Thema jetzt Wellen. Dort war ein 23-j&#228;hriger H&#252;nfelder angeklagt.
Auf dem Computer des Mannes waren mehr als 1600 kinderpornografische Fotos und Videos gefunden worden. Der junge Mann war nicht nur wegen des Besitzes angeklagt, er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Nicht nur in der RTL 2-Sendung &bdquo;Tatort Internet&ldquo; geht es derzeit um Kinderpornografie im Netz. Auch im H&uuml;nfelder Amtsgericht schlug das Thema jetzt Wellen. Dort war ein 23-j&auml;hriger H&uuml;nfelder angeklagt.</h2>
<p>Auf dem Computer des Mannes waren mehr als 1600 kinderpornografische Fotos und Videos gefunden worden. Der junge Mann war nicht nur wegen des Besitzes angeklagt, er soll diese zudem im Internet verbreitet haben. Und das gab der H&uuml;nfelder bereits zu Beginn der Verhandlung zu &ndash; allerdings sprach er nicht selbst, sondern &uuml;berlie&szlig; seinem Verteidiger das Wort.</p>
<p>	<img align="left" alt="" height="283" hspace="12" src="http://www.fairsharing.de/wp-content/uploads/image/Fotolia_21834533_XS.jpg" vspace="12" width="424" />Doch wie flog der 23-J&auml;hrige &uuml;berhaupt auf? Durch eine verdachtsunabh&auml;ngige Recherche stie&szlig; die Polizei im Juli 2008 auf einen Computer, von dem kinderpornografisches Material heruntergeladen und verbreitet wurde. Doch erst im M&auml;rz 2009 konnte ermittelt werden, dass es sich dabei um den Rechner des H&uuml;nfelders handelte. Bei einer Durchsuchung im Haus seiner Eltern wurden die Kriminalbeamten f&uuml;ndig &ndash; und ein Download an dem Rechner des jungen Mannes war gerade in vollem Gange.</p>
<p>	&Uuml;ber ein Tauschb&ouml;rsenprogramm, mit dem genauso Schulreferate oder Musik den Besitzer wechseln k&ouml;nnen, kam der Angeklagte mit den Bildern und Videos in Kontakt. &bdquo;Aus Zufall&ldquo;, erkl&auml;rte sein Verteidiger. Der 23-J&auml;hriger fand Interesse an dem Material &ndash; vor allen an Fotos, auf denen &bdquo;M&auml;dchen auf der Schwelle zur Frau&ldquo; gezeigt werden, verdeutlichte der Anwalt. &bdquo;Heute wei&szlig; er, dass er ein T&auml;ter ist.&ldquo; Es handele sich um keine normale Form der Sexualit&auml;t, das sei klar. Damals sei es ihm nicht bewusst gewesen, dass er eine Straftat begehe und er sexuellen Missbrauch von Kindern dadurch unterst&uuml;tze. &bdquo;Er ist &auml;lter und reifer geworden&ldquo;, sagte der Verteidiger und f&uuml;gte hinzu: &bdquo;Ich kann meine Hand zwar nicht f&uuml;r ihn ins Feuer legen, aber ich gehe nicht von einer Wiederholungstat aus.&ldquo;</p>
<p>	<strong>PC des Angeklagten wird vernichtet</strong></p>
<p>	Ein Kriminalbeamter erl&auml;uterte w&auml;hrend der Verhandlung, wie die Tauschb&ouml;rsenprogramme funktionieren. Mit den sogenannten Filesharing-Programmen k&ouml;nne quer im Internet auf den Rechnern anderer Nutzer dieser Software nach beliebigen Dateien gesucht werden. Die Suche werde mithilfe von Schl&uuml;sselw&ouml;rtern gestartet, anschlie&szlig;end werde eine Trefferliste angezeigt, aus der man einzelne, aber auch alle Dateien herunterladen k&ouml;nne. Mit dem Download seien die Dateien des Angeklagten bewusst auch f&uuml;r andere freigegeben und somit verbreitet worden.</p>
<p>	Der 23-J&auml;hrige durchforstete mit Begriffen wie &bdquo;Lolita&ldquo; oder &bdquo;Teen-Model&ldquo; das Internet nach Bildern. &bdquo;Das ist eine wahllose Suche&ldquo;, betonte der Verteidiger. Dabei seien auch Dateien heruntergeladen worden, an denen der Angeklagte kein Interesse gehabt habe &ndash; zum Beispiel Fotos, auf denen sexuelle Handlungen an Kleinkindern abgebildet waren.</p>
<p>	Staatsanw&auml;ltin Heike Meeuw-Wilken hielt dem Mann zugute, dass er voll gest&auml;ndig war und nicht vorbestraft sei. &bdquo;Er hat dazugelernt&ldquo;, erkl&auml;rte sie. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich der 23-J&auml;hrige zu einem Triebt&auml;ter oder einem dauerhaften Nutzer von kinderpornografischem Material entwickle. Da er &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum Konsument als auch Anbieter war, forderte sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bew&auml;hrung und eine Geldstrafe von 500 Euro. Richter Josef Herbst hielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bew&auml;hrung und die geforderte Geldstrafe f&uuml;r ausreichend. Zudem war der Auszubildende einverstanden, dass sein PC vernichtet wird.</p>
<p>quelle: http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/huenfeld/Huenfeld-23-Jaehriger-wegen-Verbreitens-von-Kinderpornos-verurteilt;art17,359547</p>
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		<title>Harry Potter 7</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Nov 2010 19:10:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[geleakt]]></category>

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		<description><![CDATA[36 Minuten &#8211; Leak von Harry Potter und die Heiligt&#252;mer des Todes
Der erste Kinofilm des Harry Potter &#8211; Finales &#8220;Harry Potter und die Heiligt&#252;mer des Todes&#8221; mit Schauspielern wie Emma Watson, Daniel Radcliffe, Tom Felton und nat&#252;rlich Rupert Grint wurde bereits kurz vor seinem mit Spannung erwarteten Kinostart &#8222;geleakt&#8220; und kann somit aus dem Internet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>36 Minuten &#8211; Leak von Harry Potter und die Heiligt&uuml;mer des Todes</h2>
<p>Der erste Kinofilm des Harry Potter &ndash; Finales &ldquo;Harry Potter und die Heiligt&uuml;mer des Todes&rdquo; mit Schauspielern wie Emma Watson, Daniel Radcliffe, Tom Felton und nat&uuml;rlich Rupert Grint wurde bereits kurz vor seinem mit Spannung erwarteten Kinostart &bdquo;geleakt&ldquo; und kann somit aus dem Internet heruntergeladen werden.</p>
<p>Dabei ist es nat&uuml;rlich nicht das erste Mal, dass ein neuer Kinofilm bereits vor seinem Start in den weltweiten Kinos&auml;len im Internet als Download verf&uuml;gbar ist und sich die jeweiligen Filmstudios fragen, wie dies &uuml;berhaupt passieren konnte. Somit erleidet &bdquo;Harry Potter 7 &ndash; Teil 1&ldquo; nun das gleiche Schicksal wie manch ein Twilight Movie oder &bdquo;X-Men Origins: Wolverine&ldquo;.</p>
<p>
	<img align="left" alt="" height="180" hspace="12" src="http://www.fairsharing.de/wp-content/uploads/image/Fotolia_15842757_XS.jpg" vspace="12" width="180" />So konnte man eine unfertige Version des X-Men Movies &bdquo;X-Men Origins: Wolverine&ldquo; bereits auf vielen Torrent-Portalen vor dem weltweiten Kinostart herunterladen, was manch einen Fan erfreut hatte, die Filmstudios aber, so wie man es immer liest, wohl um einige Einnahmen brachte.</p>
<p>W&auml;hrend sich einige Potter &ndash; Fans sich seit Tagen im Internet auf die Suche nach einem Film-Download von &bdquo;Harry Potter und die Heiligt&uuml;mer des Todes: Teil 1&ldquo; (Deathly Hallows) machen, gibt es auch einige Spekulationen ob die Produktionsfirmen bei diesem Leak von &bdquo;Harry Potter 7&ldquo; vielleicht sogar ihre H&auml;nde bei diesem Harry Potter &ndash; Leak im Spiel haben. Dabei behaupten manche, dass es durchaus ein gutes Marketing darstellt, einen unfertigen oder halben Film (Leak) online zu stellen..</p>
<p>Doch am Ende kann man es sich eigentlich nur schwer vorstellen, dass es im Sinne von Warner Bros. oder 20th Century Fox w&auml;re, einen solch gefragten Kinofilm bereits vorab teilweise auf Torrent Webseiten und anderen Filesharing-Quellen zu ver&ouml;ffentlichen.</p>
<p>Von dem ersten Teil des Films &bdquo;Harry Potter und die Heiligt&uuml;mer des Todes&ldquo; mit Daniel Radcliffe, Emma Watson und Rupert Grint soll sich im Internet, so die Berichte, eine 36 Minuten lange Sequenz des fertigen Kinofilms als Download finden lassen, wobei dieser Download nat&uuml;rlich illegal ist und gegen das Urheberrecht (Copyright) widerspricht.</p>
<p>Die Filmstudios Warner Bros, welche f&uuml;r die Harry Potter Reihe auf Basis der Romane von Autorin J. K. Rowling sozusagen verantwortlich sind, gaben inzwischen ein Statement zu dem im Internet befindlichen, illegalen Download von &bdquo;Harry Potter und die Heiligt&uuml;mer des Todes: Part 1&ldquo; heraus.</p>
<p>In diesem Statement zu diesem Harry Potter Leak schreiben die Verantwortlichen von Warner Bros., dass man aktuell den Fall pr&uuml;fen w&uuml;rde und sicherlich mit allen M&ouml;glichkeiten des Gesetztes darauf reagieren werde. Fraglich bleibt dabei nat&uuml;rlich noch, ob nur ein Mitarbeiter oder gar mehrere an Harry Potter 7 beteiligte Personen an diesem Leak die Schuld tragen.</p>
<p>Bis zum Kinostart von &bdquo;Harry Potter und die Heiligt&uuml;mer des Todes: Teil 1&ldquo; (Deathly Hallows) dauert es nun wirklich nicht mehr lange und wer sich wirklich auf Harry Potter, Daniel Radcliffe, Emma Watson und Tom Felton sowie Rupert Grint freut, wird sich diesen Film vom gro&szlig;en Potter-Finale gewiss im Kino ansehen und auf solch einen illegalen Download verzichten.</p>
<p>quelle:http://www.vip-chicks.de/harry-potter-7-kinofilm-als-illegaler-download-warner-bros-reagiert-13131.html</p>
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		<title>ACTA-Abkommen auf der Zielgeraden</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Nov 2010 19:06:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[ACTA-Abkommen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA steht kurz vor der Unterschrift. Vor allem die Einf&#252;hrung des Strafrechts im Marken- und Urheberrechtsbereich steht in der Kritik, da sie Internetprovider unter starken Druck setzt.
Die EU-Kommission teilte jetzt mit, dass die letzten offenen Fragen des ACTA-Abkommens gekl&#228;rt wurden. Der Entwurf ist mittlerweile im Netz ver&#246;ffentlicht. ACTA bezieht sich auf alle m&#246;glichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="abstract"><strong>Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA steht kurz vor der Unterschrift. Vor allem die Einf&uuml;hrung des Strafrechts im Marken- und Urheberrechtsbereich steht in der Kritik, da sie Internetprovider unter starken Druck setzt.</strong></p>
<p>Die EU-Kommission teilte jetzt mit, dass die letzten offenen Fragen des ACTA-Abkommens gekl&auml;rt wurden. Der Entwurf ist mittlerweile im Netz <a href="http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/november/tradoc_147002.pdf">ver&ouml;ffentlicht</a>. ACTA bezieht sich auf alle m&ouml;glichen Arten von Marken- und Urheberrechtsverst&ouml;&szlig;en. Es stellt Grundregeln f&uuml;r den zivil- und strafrechtlichen Umgang mit gef&auml;lschten Louis-Vitton-Handtaschen &uuml;ber falschen Schweizer K&auml;se und kommerziellem Filesharing bis hin zu mitgeschnittenen Filmauff&uuml;hrungen auf. Dabei wird die lange Zeit umstrittene Frage der Zugangskontrolle formell ausgeklammert. Netzsperren zum Schutz geistigen Eigentums von staatlicher Seite &auml;hnlich wie in Frankreich soll es zun&auml;chst nicht geben.</p>
<h2>ACTA f&uuml;hrt Strafrecht in das Urheberrecht ein</h2>
<p>Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Vertragsparteien strafrechtliche Verfahren und Sanktionen bei mutwilligen Markenf&auml;lschungen sowie Uhreberrechtspiraterie in &quot;kommerziellem Ausma&szlig;&quot; einf&uuml;hren sollen. Das Anfertigen von Kopien f&uuml;r den privaten Gebrauch soll demnach nicht wie bef&uuml;rchtet strafrechtlich geahndet werden.</p>
<p>Das unautorisierte Mitschneiden von &ouml;ffentlichen Filmauff&uuml;hrungen soll jedoch generell strafrechtlich verfolgt werden k&ouml;nnen. Die Strafen k&ouml;nnen in Form von Geldbu&szlig;en und Gef&auml;ngnis verh&auml;ngt werden. ACTA schreibt hierbei kein bestimmtes Strafma&szlig; vor, doch dieses solle derart bemessen sein, dass es eine abschreckende Wirkung entfalten kann.</p>
<h2>Provider zu Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen gedr&auml;ngt</h2>
<p>Die wesentliche Kritik an dem Abkommen bezieht sich auf die Einbeziehung des Strafrechts. Netzaktivist J&eacute;r&eacute;mie Zimmermann von &quot;La Quadrature du Net&quot; etwa <a href="http://www.laquadrature.net/ACTA">bef&uuml;rchtet</a>, dass die strafrechtlichen Sanktionen einen hohen Druck auf die Provider aus&uuml;ben werden. Diese beziehen sich n&auml;mlich auch auf diejenigen, die bei Urheberrechtsverletzungen helfen beziehungsweise dazu anstiften. Internet Provider k&ouml;nnten daher k&uuml;nftig eher zur Zusammenarbeit mit Rechteinhabern bereit sein als bisher.</p>
<p>Mehrere Verb&auml;nde der europ&auml;ischen Internetbranche <a href="http://ttp://www.euroispa.org/files/1011_considerations_on_degucht_speech_acta.pdf">kritisierten</a> den Vertragsentwurf in einer gemeinsamen Erkl&auml;rung. Insbesondere die Internet Provider bef&uuml;rchten einstweilige Verf&uuml;gungen, wenn Provider die vom Abkommen ebenfalls angesprochene Zusammenarbeit mit Rechteinhabern verweigern, die auf das Filtern oder Blockieren bestimmter Inhalte abzielt. Dabei bem&auml;ngeln sie, dass das Abkommen das strafrechtlich zu sanktionierende kommerzielle Ausma&szlig; nicht definiert. Sie verweisen auf die so genannte Durchsetzungsrichtlinie, die bald novelliert werden soll. Hier k&ouml;nnten entsprechende Sanktionen mit europaweiter Geltung implementiert werden, die wie etwa Zugangssperren auch &quot;pr&auml;ventive&quot; Wirkung entfalten sollen.</p>
<p>Umstritten ist auch die geplante Schadensersatzregelung. So verpflichten sich ACTA-Vertragsstaaten im Fall von Urheberrechtsverletzungen zu einem &quot;zus&auml;tzlichem Schadensersatz&quot;. Gerichte k&ouml;nnen entscheiden, ob darunter auch Gerichts- und Anwaltskosten fallen sollen.</p>
<h2>In geheimen Verhandlungen zur Sonderl&ouml;sung</h2>
<p>Das lange Zeit geheim verhandelte Abkommen wurde von<br />
	Verbrauchersch&uuml;tzern und B&uuml;rgerrechtlern kritisiert. Sie kritisierten zum einen die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Zum anderen bef&uuml;rchteten sie, dass ein starker Urheberrechts- und Patentschutz mit verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig harten Einschnitten in die gegenw&auml;rtige Nutzungspraxis einhergeht.</p>
<p>L&auml;nder wie Brasilien monierten, dass mit ACTA die &uuml;blichen Verhandlungsrouten, die &uuml;ber die Welthandelsorganisation oder die Urheberrechtsorganisation WIPO laufen, umgangen wurden. Brasilien kritisierte ACTA daher als &quot;illegitim&quot;. Indien, Russland und China wiesen auf mehrere Konflikte mit dem geltenden WIPO-Rahmenwerk und dem TRIPS-Abkommen hin. Unter anderem gilt der Handel mit generischen Medikamenten in L&auml;ndern wie Brasilien und S&uuml;dafrika gef&auml;hrdet, der jedoch zur Bek&auml;mpfung von Epidemien wie Aids sehr wichtig ist. Von einem mit ACTA erreichten &quot;internationalen Standard&quot;, von dem EU-Handelskommissar Karel De Gucht jetzt schw&auml;rmt, ist das Abkommen damit weit entfernt.</p>
<p>mehr infos weiterlesen: http://www.futurezone.at/stories/1664525/</p>
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		<title>Schadensersatz für getauschten Musiktitel</title>
		<link>http://www.fairsharing.de/2010/10/29/schadensersatz-fur-getauschten-musiktitel/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 19:03:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Frage, welchen Wert Musikaufnahmen haben, die in sog. Tauschb&#246;rsen anderen Nutzern dieser Filesharing-Netzwerke zum Download zur Verf&#252;gung stellt werden, hat sich das Landgericht Hamburg besch&#228;ftigt. Das Gericht verurteilte den Beklagten dazu, Schadensersatz in H&#246;he von&#160; 15,&#8212; Euro pro Titel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde genauso wie die Schadensersatzklage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Frage, welchen Wert Musikaufnahmen haben, die in sog. Tauschb&ouml;rsen anderen Nutzern dieser Filesharing-Netzwerke zum Download zur Verf&uuml;gung stellt werden, hat sich das Landgericht Hamburg besch&auml;ftigt. Das Gericht verurteilte den Beklagten dazu, Schadensersatz in H&ouml;he von&nbsp; 15,&mdash; Euro pro Titel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen.</p>
<p><strong>Was war geschehen?</strong></p>
<p>Im Juni 2006 stellte der mittlerweile 20-j&auml;hrige Beklagte &uuml;ber den Internetanschluss seines Vaters ohne dessen Kenntnis zwei Musikst&uuml;cke in einer Internettauschb&ouml;rse zum Download bereit. Bei den Liedern handelte es sich um &ldquo;Engel&rdquo; von &ldquo;Rammstein&rdquo; und &ldquo;Dreh&lsquo; dich nicht um&rdquo; von Marius M&uuml;ller-Westernhagen. Die K&uuml;nstler selbst waren an dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg nicht beteiligt. Die Kl&auml;gerinnen sind die Inhaber der ausschlie&szlig;lichen Tontr&auml;gerherstellerrechte an den Musikaufnahmen. Sie sprachen eine Abmahnung wegen derTauschb&ouml;rsen-Nutzung aus und verlangten, dass beide Beklagten wegen der unerlaubten Nutzung jeweils 300,&#8211; Euro Schadensersatz pro Aufnahme an sie zahlen.</p>
<p><strong>Entscheidung des Gerichts</strong></p>
<p>Das Landgericht Hamburg bejahte in seinem Urteil vom 8. Oktober 2010 (Az. 308 O 710/09) eine Schadensersatzpflicht des Sohnes in H&ouml;he von 15,&mdash; Euro pro Titel. Bei der Bemessung des Ersatzbetrags stellte das Gericht darauf ab, was die Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgeb&uuml;hr f&uuml;r die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart h&auml;tten. F&uuml;r die Nutzung von Musikst&uuml;cken gebe es keinen &ldquo;Tarif&rdquo;, so dass der Preis gesch&auml;tzt werden k&ouml;nne. Hierbei hat das Gericht ber&uuml;cksichtigt, dass es sich bei den Songs zwar um solche bekannter K&uuml;nstler handelte, dass die Titel allerdings bereits zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung im Jahr 2006 einige Jahre alt waren. Es sei deshalb nur von einer begrenzten Nachfrage auszugehen. Da au&szlig;erdem von einem kurzen Zeitraum auszugehen sei, in dem die Titel zum Filetransfer bereit standen, hat das Gericht auch die Anzahl der m&ouml;glichen Downloads gesch&auml;tzt und sie mit 100 St&uuml;ck pro Titel beziffert.</p>
<p>Die Schadensersatzklage gegen den Vater hat das Landgericht mit der Begr&uuml;ndung abgewiesen, dieser sei weder T&auml;ter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Der Vater sei zwar als &ldquo;St&ouml;rer&rdquo; anzusehen, weil er seinem Sohn unter Verletzung von &Uuml;berwachungspflichten den Internetanschluss zur Verf&uuml;gung gestellt habe, &uuml;ber den die Rechtsverletzungen begangen wurden. Durch dieses Verhalten werde jedoch keine Schadensersatzpflicht begr&uuml;ndet.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Das Urteil ist richtungsweisend, da es die H&ouml;he des Schadenersatzes an der Lizenzgeb&uuml;hr bemisst, die der Rechteinhaber durch die Verwertung der betroffenen Titel erzielen kann. Die Entscheidung ist nicht als Freibrief zum &ldquo;Tausch&rdquo; von Musikst&uuml;cken zu verstehen und begrenzt das Risiko auch nicht pauschal auf 15,&mdash; Euro pro Titel. Insbesondere bei aktuellen Titeln kann der Schadensersatz durchaus h&ouml;her ausfallen. Es bleibt zu hoffen, dass sich in Zukunft auch hier die im Wege der Abmahnung geforderten Ersatzbetr&auml;ge an realistischen Ums&auml;tzen orientieren.</p>
<p>quelle: http://www.e-recht24.de/news/tauschboersen/6435-tauschboersen-schadensersatz-15-euro-pro-titel.html</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Illegales Filesharing: EU-Parlament strafft Zügel</title>
		<link>http://www.fairsharing.de/2010/10/17/illegales-filesharing-eu-parlament-strafft-zugel/</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Oct 2010 15:27:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Illegales Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Europa-Parlament hat einem Bericht zugestimmt, wonach die strafrechtliche Verfolgung von Tauschb&#246;rsen-Benutzern wieder vorangetrieben wird. Der sogenannte Gallo-Report behandelt die &#34;Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im Binnenmarkt&#34;.
	In dem Bericht fordert die Autorin, die konservative franz&#246;sische Abgeordnete Marielle Gallo, einen st&#228;rkeren Schutz des geistigen Eigentums. Konkret schl&#228;gt sie vor, dass Verletzungen des geistigen Eigentums strafrechtlich verfolgt werden sollen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Europa-Parlament hat einem Bericht zugestimmt, wonach die strafrechtliche Verfolgung von Tauschb&ouml;rsen-Benutzern wieder vorangetrieben wird. Der sogenannte Gallo-Report behandelt die &quot;Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im Binnenmarkt&quot;.<br />
	In dem Bericht fordert die Autorin, die konservative franz&ouml;sische Abgeordnete Marielle Gallo, einen st&auml;rkeren Schutz des geistigen Eigentums. Konkret schl&auml;gt sie vor, dass Verletzungen des geistigen Eigentums strafrechtlich verfolgt werden sollen. Gleichzeitig wird darin der Abschluss der Verhandlungen &uuml;ber das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) gefordert.</p>
<p>Der Bericht bringt erst einmal keine direkten gesetzlichen Ver&auml;nderungen mit sich, er ermutigt die Kommission aber, auf sch&auml;rfere Sanktionen hinzuarbeiten. Unter anderem sieht das Papier vor, dass Rechteinhaber und Zugangsanbieter gemeinsam Ma&szlig;nahmen ergreifen k&ouml;nnen, um den unrechtm&auml;&szlig;igen Tausch von urheberrechtsgesch&uuml;tztem Material &uuml;ber das Internet zu unterbinden. Damit k&ouml;nnten auch Internetsperren gemeint sein, wie sie gerade in Frankreich eingef&uuml;hrt werden.</p>
<p>In Deutschland hatte sich die Bundesregierung dagegen Anfang des Jahres nach langer Diskussion gegen Internetsperren ausgesprochen. Auch im Europaparlament sind Internetsperren seit Monaten immer wieder Thema.<br />
	Gallo begr&uuml;ndet den Vorsto&szlig; gegen illegale Tauschb&ouml;rsen in ihrem Report mit einem &quot;enormen Wachstum unautorisierten Filesharings gesch&uuml;tzter Werke&quot;. Das sei ein &quot;zunehmendes Problem f&uuml;r die europ&auml;ische Wirtschaft&quot;. Der Bericht wurde mit einer Mehrheit von 328 Stimmen angenommen. 245 Abgeordnete stimmten dagegen, 81 enthielten sich.</p>
<p>Der Bundesverband Musikindustrie begr&uuml;&szlig;te die Entscheidung. &quot;Das ist ein klares Signal aus Stra&szlig;burg &ndash; auch an die nationalen Gesetzgeber &ndash; endlich pragmatische L&ouml;sungen gegen die illegale Nutzung von Musik, Filmen, B&uuml;chern, Games oder Software zu entwickeln und umzusetzen&quot;, sagte der BVMI-Vorstandsvorsitzende Prof. Dieter Gorny.<br />
	Die &Ouml;sterreicherin Eva Lichtenberger, die f&uuml;r die Gr&uuml;nen im Europaparlament sitzt, kritisierte die Entscheidung dagegen. &quot;Es zeugt von einem breiten Unverst&auml;ndnis, wenn man glaubt, so ein Problem mit Mitteln des Strafrechts l&ouml;sen zu k&ouml;nnen&quot;, sagte sie gegen&uuml;ber ORF.at. &quot;Ich w&uuml;rde mir w&uuml;nschen, dass diese Abgeordneten ihren Kindern oder Enkeln einmal &uuml;ber die Schulter schauen, wenn die im Netz unterwegs sind.&quot; </p>
<p>	quelle:http://www.silicon.de/cio/wirtschaft-politik/0,39038992,41538228,00/illegales_filesharing_eu_parlament_strafft_zuegel.htm</p>
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		<title>Bushido-Filesharer soll 5.001 Euro Vertragsstrafe leisten</title>
		<link>http://www.fairsharing.de/2010/10/10/bushido-filesharer-soll-5-001-euro-vertragsstrafe-leisten/</link>
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		<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 15:23:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KnUTeR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bushido-Filesharer]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein aktueller Fall der Kanzlei MS Concept zeigt, welche Gefahren durch die Abgabe einer Unterlassungserkl&#228;rung mitunter entstehen. Ein betroffener Anschlussinhaber war wegen &#34;wiederholter Rechtsverletzung&#34; zum zweiten Mal abgemahnt worden. Nun fordert die abmahnende Kanzlei die Vertragsstrafe ein.
Der wichtigste Bestandteil einer Abmahnung ist die sogenannte Unterlassungserkl&#228;rung. Mit dieser sichert der Abgemahnte vertraglich zu, die Rechtsverletzung nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Ein aktueller Fall der Kanzlei MS Concept zeigt, welche Gefahren durch die Abgabe einer Unterlassungserkl&auml;rung mitunter entstehen. Ein betroffener Anschlussinhaber war wegen &quot;wiederholter Rechtsverletzung&quot; zum zweiten Mal abgemahnt worden. Nun fordert die abmahnende Kanzlei die Vertragsstrafe ein.</h2>
<p>Der wichtigste Bestandteil einer Abmahnung ist die sogenannte Unterlassungserkl&auml;rung. Mit dieser sichert der Abgemahnte vertraglich zu, die Rechtsverletzung nicht erneut zu begehen. Damit das Versprechen nicht &quot;einfach so&quot; gegeben wird, enthalten die Abmahnungen regelm&auml;&szlig;ig eine Vertragsstrafe. Diese liegt bei 5.001 Euro. Der Betrag ist bewusst gew&auml;hlt. Sollte der Abgemahnte sich weigern zu bezahlen, w&uuml;rde dieser Betrag als Streitwert zugrunde gelegt. Infolge dessen w&auml;re ein Verfahren sofort vor einem Landgericht.<br />
	<img align="left" alt="" height="133" hspace="10" src="http://www.fairsharing.de/wp-content/uploads/image/Fotolia_21834533_XS.jpg" vspace="10" width="200" />Die voreilige und un&uuml;berlegte Abgabe einer Unterlassungserkl&auml;rung birgt jedoch auch Risiken. So kann diese schnell zu weit oder zu eng formuliert sein. Auch eine vorauseilende Unterlassungserkl&auml;rung &#8211; also noch vor der Abmahnung &#8211; sollte nur nach reiflicher &Uuml;berlegung und optimalerweise mit rechtlichem Beistand abgegeben werden.<br />
	Wer die Unterlassungserkl&auml;rung beispielsweise auf alle Songs des K&uuml;nstlers ausweitet, geht aufgrund der schieren Masse ein weit gr&ouml;&szlig;eres Risiko ein. Ein entsprechendes Beispiel liegt aktuell Rechtsanwalt Dr. Sven M&uuml;hlberger von der Kanzlei MS Concept vor. Ein Anschlussinhaber wandte sich an die Kanzlei, nachdem er von der Kanzlei Bindhart, Fiedler, Rixen und Zerbe eine Abmahnung &quot;wegen wiederholter Rechtsverletzung&quot; erhalten hatte.</p>
<p>	<span id="more-14"></span>Bereits zuvor war er wegen der Verbreitung eines Werkes von Bushido abgemahnt worden. Eine Unterlassungserkl&auml;rung hatte der Anschlussinhaber abgegeben. Ob die Unterlassungserkl&auml;rung im gegebenen Fall zu weit gefasst war, l&auml;sst sich leider nicht mehr herausfinden. Aufgrund des abgemahnten Werkes ist es jedoch anzunehmen.<br />
	So hat der Anschlussinhaber offensichtlich nicht explizit nach einem Werk von Bushido gesucht. Vielmehr soll ein BRAVO Hits-Sampler per BitTorrent heruntergeladen und verbreitet worden sein. Auf diesem Sampler befand sich auch ein Track des Rappers.<br />
	Wie Rechtsanwalt Dr. M&uuml;hlberger erkl&auml;rt, sei es f&uuml;r ihn der erste Fall, bei dem die Vertragsstrafe eingefordert wird. Bundesweit vertritt die Kanzlei MS Concept mehr als 3.000 Mandanten in Filesharing-Angelegenheiten. Es g&auml;be zwei Gr&uuml;nde, wieso derartige F&auml;lle nicht h&auml;ufiger auftreten:</p>
<p>	&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Der Anschlussinhaber kehrt den Tauschb&ouml;rsen den R&uuml;cken<br />
	&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Der logistische Aufwand f&uuml;r die Kanzleien, etwaige Verst&ouml;&szlig;e auf bereits abgegebene Unterlassungserkl&auml;rungen zu pr&uuml;fen, w&auml;re zu gro&szlig;.</p>
<p>	Welche der beiden Vermutungen korrekt ist, kann offenbleiben. Faktisch w&auml;re ein Abgleich f&uuml;r die Kanzleien mitunter sinnvoll. Der betroffene Anschlussinhaber soll nun n&auml;mlich nicht nur die Vertragsstrafe von 5.001 Euro leisten. Auch f&uuml;r die erneute Urheberrechtsverletzung soll er Schadensersatz und Rechtsanwaltsgeb&uuml;hren leisten. Das Vergleichsangebot bel&auml;uft sich auf insgesamt 5.351 Euro. Au&szlig;erdem soll eine neue Unterlassungserkl&auml;rung abgegeben werden. Die Vertragsstrafe soll hier bei 7.500 Euro beginnen.<br />
	&quot;Zwar bestehen vorliegend Zweifel daran, dass Herr Bushido tats&auml;chlich einen Anspruch auf die geltend gemachte Vertragsstrafe hat &ndash; insbesondere im Hinblick auf die begehrte H&ouml;he. Gleichwohl f&uuml;hren diese Geschehnisse wieder einmal vor Augen, dass hinsichtlich des Abfassens von Unterlassungserkl&auml;rungen gr&ouml;&szlig;t m&ouml;gliche Achtsamkeit an den Tag zu legen ist. Wir empfehlen daher dringend, Unterlassungserkl&auml;rungen nicht ohne vorherige Pr&uuml;fung durch entsprechend spezialisierte Anw&auml;lte abzugeben&quot;, so Rechtsanwalt Dr. M&uuml;hlberger.<br />
	Die gro&szlig;e Panik vor der Unterlassungserkl&auml;rung sollte jedoch nicht ausbrechen: &quot;Entsprechend der weit &uuml;berwiegenden Auffassung der Betroffenenvertreter soll auf eine Tauschb&ouml;rsen-Abmahnung hin eine modifizierte Unterlassungserkl&auml;rung abgegeben werden, um den Abgemahnten vor weiterem finanziellen Schaden zu bewahren.&nbsp; Als Betroffenenvertreter teilen wir diese Auffassung. So vertreten wir gegenw&auml;rtig deutschlandweit mehrere Tausend Betroffene. In (fast) allen F&auml;llen wurde auch eine sog. modifizierte Unterlassungserkl&auml;rung abgegeben.&quot;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>quelle:http://www.gulli.com/news/bushido-filesharer-soll-5-001-euro-vertragsstrafe-leisten-2010-09-27</p>
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