Fairsharing

Filesharing

Mit Filesharing (deutsch Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff, wörtlich Dateien teilen) bezeichnet man das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Netzwerks. Dabei befinden sich die Daten auf den Computern der Teilnehmer oder dedizierten Servern  und werden von dort aus verteilt. Normalerweise kopiert man Daten von fremden Rechnern (Download), während man gleichzeitig andere Daten versendet (Upload). Um auf solche Netzwerke zugreifen zu können, braucht man spezielle Computerprogramme.

Internetbasierte Dateitauschbörsen
Beim Filesharing kann jeder Teilnehmer Dateien auf seinem Rechner freigeben und anderen zum Kopieren zur Verfügung stellen, vergleichbar mit der Datei-Freigabefunktion innerhalb eines lokalen Netzwerks. Unter anderem können dort Filme, Musik, Computerprogramme oder Dokumente auffindbar sein. Die Bezeichnung Kopierbörse wäre eigentlich statt des sehr stark durch die Massenmedien geprägten Begriffes Tauschbörse  korrekter, weil die Daten von Computer zu Computer kopiert werden, ohne dass das Original selbst den Besitzer wechselt – mit dem üblichen Begriff möchte man allerdings auch zum Ausdruck bringen, dass ein Datenaustausch stattfindet und dass dieses Phänomen ähnlichen Wesens ist wie Tauschkreise auch, in denen Benutzer untereinander mit Waren handeln. Große Peer-to-Peer-Netzwerke haben mehrere Millionen Teilnehmer und bieten eine Vielfalt an Dateien. Etwa sind dort Filme zu finden, die in Deutschland nicht in Kinos oder Videotheken verfügbar sind. Andere bieten Mitschnitte von Fernsehsendungen an, die vor Jahrzehnten ausgestrahlt wurden. Legal können Informationen und Daten zum Beispiel weitergegeben werden, wenn diese in einer freien Lizenz veröffentlicht wurden oder eine Weitergabe ausdrücklich erwünscht ist (z. B. bei Shareware, freier Software  oder wenn für das entsprechende Werk die Schutzfristen abgelaufen sind). Andererseits stellt das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Verwendung einer Filesharing-Software und die Teilnahme am entsprechenden Netzwerk an sich ist legal.
Da die Dateien oft von vielen Personen gleichzeitig angeboten werden, entstehen (insbesondere bei Flatrates) keine Kosten für den Datenverkehr, da ungenutzte Uploadkapazitäten genutzt werden. Viele unbekanntere Musiker bieten ihre Musik über Tauschbörsen an, um nicht für teure Serverkapazitäten bezahlen zu müssen.
Begonnen hat Filesharing – im Sinne von computergestützter Verbreitung von Information und kreativen Werken – mit zentral bzw. hierarchisch organisierten Netzwerken wie beispielsweise Napster. Voraussetzung waren einerseits verbesserte Methoden zur Datenkomprimierung (z. B. MP3) und schnellere Internetanbindungen andererseits.
Seit geraumer Zeit gibt es jedoch Peer-to-Peer-Netzwerke, die ohne zentrale(n) Server funktionieren. Hier ist prinzipiell jeder Teilnehmer Client und Server, Nutzer und Anbieter, zugleich. Damit wird eine völlige Dezentralisierung des Netzwerkes erreicht, was das Lokalisieren eines rechtlich Verantwortlichen für illegalen Datenverkehr verkompliziert. Beispiele für diese Technik sind unter anderem: Kademlia (Vuze, eMule), gnutella (LimeWire, gtk-gnutella, Phex), Gnutella2 (Shareaza, Sharelin), FastTrack (Kazaa Lite K++).
Napster war die erste populäre Tauschbörse. Millionen von Benutzern tauschten Musik, bis im Jahre 2000 einige Musikbands Klage gegen Napster einreichten und die Tauschbörse daraufhin aufgelöst wurde. Versuche, Napster in eine kostenpflichtige Tauschbörse umzuwandeln, schlugen lange Zeit fehl, da nur wenige Plattenfirmen bereit waren, ihre Musik zu lizenzieren. Mittlerweile hat sich Napster jedoch zu einem kostenpflichtigen Musikdownload-Anbieter entwickelt, der seinen Kunden zu einem Pauschaltarif Downloads von Musikdateien anbietet. Nach Napster agierten noch für einige Zeit Audiogalaxy und das OpenNap-Netz, welche jedoch im Juni 2002 von der Musikindustrie verklagt und daraufhin geschlossen wurde. Die heutigen Nachfolge-Netzwerke wie BitTorrent, eDonkey, gnutella und Gnutella2 weisen mittlerweile jedoch zusammen – und teilweise sogar einzeln – deutlich mehr Nutzer auf, als Napster zu seiner Blütezeit hatte.
Darüber hinaus gibt es auch Netzwerke, die nicht nur versuchen, dezentralisiert zu arbeiten und dadurch von kontrollierenden Institutionen weitgehend unabhängig zu sein, sondern zusätzlich die Anonymität ihrer Teilnehmer, sowie die Kontrolle der Authentizität des angebotenen Inhaltes zu bieten (z. B. StealthNet, I2Phex, GNUnet und Freenet).
Anbieter ist auch hier der einzelne Tauschbörsennutzer, so dass es also keinen zentralen Server gibt, sondern die Dateien dezentral auf alle Benutzer verteilt sind. Das macht bei illegalen Inhalten eine Strafverfolgung durch die Behörden schwierig. Die meisten Tauschbörsen arbeiten insofern mit dem so genannten Client-Server-Prinzip, als dass ein Indexserver die einzelnen Dateien und ihre Anbieter genau lokalisieren kann, wodurch das gezielte Suchen und Kopieren von Dateien überhaupt erst möglich wird. Die Legalität solcher Server ist in vielen Ländern ungeklärt. Manche Tauschbörsen versuchen jedoch durch den Verzicht auf solche Server, anonymes Filesharing zu gewährleisten, so dass die Anbieter einer Datei nicht so leicht bestimmt werden können. Suchfunktionen werden dann durch andere Techniken umgesetzt (z. B. Kademlia) oder durch Link-Seiten ersetzt (z. B. BitTorrent).
Im Jahr 2004 betrug der Anteil von Filesharing-Clients am Datenübertragungsvolumen des gesamten Internets laut einer Studie, die auf Stichproben von 27 international tätigen Carriern beruhte, 24 Prozent.
Neben den populären Tauschbörsen für Dateien gibt es im Internet auch Tauschbörsen für den traditionellen Tausch von Waren, siehe Tauschkreis und Tauschbörse.

Prinzip Server-Client
Die ersten Programme kennzeichneten sich durch Suchanfragen an einen Server, der an entsprechende andere Peers und sogenannte Nodes  weitervermittelte, so dass man von dort herunterladen konnte. Bestes Beispiel ist Napster (heute ein kostenpflichtiger Anbieter) oder eDonkey2000 in der Server-Version (heute zusätzlich mit dem Overnet und Kad-Netzwerk dezentralisiert). Neben diesen Programmen wurden aber auch häufig Internetdienste für Filesharing benutzt, die ursprünglich gar nicht dafür gedacht waren, wie zum Beispiel E-Mail oder auch Instant Messaging.
Neben reinem Peer-To-Peer-basierten Filesharing besteht somit auch ein Server-unterstütztes Filesharing. Aufgrund des weit verbreiteten ADSL (asymmetrisches DSL) ist bei beiden Varianten die mögliche Datenrate des einzelnen Peers fürs Hochladen ins Internet sehr viel kleiner als die mögliche Empfangs-Datenrate. Mit Hilfe von Rechnern, die nicht über ADSL, sondern über uploadstarke Leitungen am Netz teilnehmen, kann aber dennoch meist ein größerer Teil der Empfangs-Datenrate genutzt werden.

Usenet
Das schon vor dem Web entstandene Usenet, das eigentlich eine Art Sammlung von Diskussionsforen darstellt, wird immer mehr zum Dateitausch genutzt. Dazu wird das sogenannte Binary Usenet verwendet, wodurch nicht nur textuelle Inhalte, sondern auch Binärdaten gepostet werden können. Um das Usenet uneingeschränkt für Binärdaten nutzen zu können, wird allerdings neben dem Internet Service Provider meist ein zusätzlicher Provider benötigt, was zusätzliche Kosten verursacht.
Durch große Werbekampagnen und mit Programmen mit einem Napster-ähnlichen Interface zum Zugriff auf die Dateien im Usenet richten sich kommerzielle Usenet-Provider wie UseNeXT, Firstload oder Alphaload speziell an Filesharer. Vor allem mit scheinbar legalen und anonymen Downloads von MP3-Dateien, Filmen und Software wird geworben. Obwohl diese Angebote kostenpflichtig sind, findet eine geregelte Lizenzierung an entsprechende Urheber nicht statt.

Sharehoster
Auch Sharehoster  (sog. „One-Click-Hoster“) werden zum Filesharing verwendet. Da es hier sehr gut möglich ist, privat und im sehr kleinen Rahmen zu tauschen, können auch unpopuläre Dateien sehr schnell und gezielt verteilt werden. Der Veröffentlicher lädt seine Datei auf den Server eines entsprechenden Sharehosters und erhält einen Link, mit dem die Daten abgerufen werden können, die dann per E-Mail, Instant Messaging, in Foren oder auf einer Webseite weitergeben werden können.
Sharehoster sind voneinander unabhängig, daher ist der Inhalt nicht anbieterübergreifend. Zudem wird immer ein Link vom Urheber benötigt, den die meisten Sharehoster nicht veröffentlichen. Sharehoster können meistens kostenlos, mit Hilfe von Werbung, benutzt werden. Um weniger Einschränkungen und bessere Dienste, etwa eine schnellere Dateiübertragung, zu erhalten, kann oft auch für eine monatliche Gebühr ein Premiumdienst in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Auseinandersetzungen um Filesharing
Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Daten, nicht nur über das Internet, ist vielen Unternehmen der Unterhaltungsindustrie insbesondere Musik-, Film- und Softwarekonzernen vor allem aus kommerziellen  Gründen ein Dorn im Auge. Mit unterschiedlichen Mitteln versuchen diese daher, gegen das Filesharing vorzugehen. Es ist dabei zu beachten, wessen Verantwortung für welche Handlung betrachtet wird. Personell ist dabei zu differenzieren zwischen

    * dem unmittelbar handelnden Filesharer selbst
    * dem Anschlussinhaber, d. h. Vertragspartner des Internetdienstanbieters (ISP) (z. B. Vorstand eines privaten Mehrpersonenhaushalts, Universität)
    * demjenigen, der die verwendete Software entwickelt bzw. bereitstellt und
    * dem Internetdienstanbieter (Internet Service Provider, ISP);

sachlich zu differenzieren ist

    * das Empfangen von Inhalten durch Herunterladen und
    * das Senden bereitgestellter Inhalte durch Hochladen.

quelle:wikipedia

 

© KnUTeR – Powered by WordPress – Design: Vlad (aka Perun)