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Die Kulturflatrate

1. Einfacher Kopierschutz und DRM

Die bisherigen Kopierschutzmassnahmen der Unterhaltungsindustrie waren nicht sonderlich erfolgreich und wurden trotz juristischen Verbots innerhalb kurzer Zeit geknackt. Der CD-Kopierschutz wird inzwischen teilweise wieder aufgegeben und auch der Kopierschutz CSS, der das das Kopieren von DVDs verhindern soll, ist dank des Programms deCSS kein ernsthaftes Hindernis mehr. Die von der Musikindustrie ins Leben gerufene Initiative SDMI sollte mittels digitaler Wasserzeichen das Kopieren von digitaler Musik wirkungsvoll unterbinden. Darunter versteht man unsichtbar in die Datei eingebette Metainformationen, etwa indem die Tonhöhe geringfügig nach einem bestimmten Muster geändert wird. Es stellte sich aber heraus, dass alle diese Wasserzeichen entfernt werden konnten, ohne dadurch die Audioqualität zu beeinträchtigen.

Offenbar ist ein wirksamer Kopierschutz allein in Software nicht zu realisieren. Denn ein heutiger PC ist flexibel und in allen Aspekten von den Usern manipulierbar. Die Software, die das Kopieren verbietet, kann so umprogrammiert bzw. gepatcht werden, dass sie wirkungslos wird. Das ist u.U. nicht einfach und erfordert häufig viel Wissen und Erfahrung, aber irgendwo auf der Welt wird es einige Personen geben, die hierzu in der Lage sind. Wenn ein Kopierschutz erst einmal geknackt wurde, verbreitet sich das Wissen darüber exponentiell im Internet. Auch User, die nicht wissen, wie der Kopierschutz funktioniert, können ihn mittels entsprechender Programme umgehen (vgl. McCandless 2001, Godwin 2002).

Deshalb gelangten die Verantwortlichen der Unterhaltungsindustrie zu der Schlussfolgerung, dass ein wirksamer Kopierschutz flächendeckend und allumfassend sein muss und er auf der Ebene der Hardware ansetzen muss. Dies ist nur durch einen globalen Umbau der digitalen Infrastruktur möglich, die in letzter Konsequenz auf die Abschaffung des frei programmierbaren Allzweck-Computers in den Händen von Privatpersonen abzielt. Nur so könne das „Problem“ des Umgehens von Kopierschutzmaßnahmen endgültig und ein für alle mal gelöst werden. Darüber hinaus sollte eine solche Kontrollinfrastruktur auch in der Lage sein, die Nutzungshandlungen der KonsumentInnen im Einzelnen zu regulieren. Sie geht damit weit über einen einfachen Kopierschutz hinaus und wird verallgemeinernd als Digital Rights Management (DRM) bezeichnet – wir meinen "Digitale Rechte Minimierung" trifft viel eher den Kern der Sache.

Autoren: Petra Buhr, Frank Hansen, Benedikt Rubbel

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