5 Regeln für den Umgang mit Strafverfahren und Abmahnung nach Nutzung von Online-Tauschbörsen
Unterscheidet sich Ihre Situation von der oben geschilderten - hat man etwa Ihren Rechner beschlagnahmt oder wirft Ihnen andere Urheberrechtsverletzungen als durch Nutzung von Online-Tauschbörsen vor, sollten Sie in jedem Falle Rechtsrat suchen.
In der geschilderten Ausgangslage finden sich seit einigen Monaten immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher. Jetzt ist guter Rat gefragt. Fünf Tipps von Rechtsanwalt Robert Leisner. Leisner beschäftigt sich mit Verbraucherrechten im Internet.
1. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt / einer spezialisierten Rechtsanwältin beraten!
Die Abmahn-Welle gegen Verbraucherinnen und Verbraucher wegen urheberechtlich bedenklicher Nutzung von Online-Tauschbörsen trifft auf eine weitgehend unvorbereitete Justiz. Es gibt faktisch keine Präzedenzfälle, keine einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen und insbesondere keine "Strafkataloge". Anders als bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen die Straße im Bußgeldkatalog festgeschrieben ist, sind die konkreten Folgen von Urhebrrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen nicht vorherzusagen.
Deshalb muß der erste Rat an alle Betroffenen lauten:. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt / einer spezialisierten Rechtsanwältin beraten!
Trotz ähnlicher Vorwürfe unterscheiden sich die Fallgestaltungen erheblich. Die Frage, inwieweit eine zuzuordende IP-Adresse den Beschuldigten belastet, welche strafrechtlichen Risiken bestehen, wo Beweismöglichkeiten und -gefahren liegen, ist von Fall zu Fall verschieden. Darüber hinaus bergen die Abmahnschreiben oft viele für den Laien nicht erkennbare Fehlerquellen, die es unter Umständen ermöglichen, die Angelegenheit schon aufgrund von Verfahrensfehlern zu erledigen. Solche Möglichkeiten wird in der Regel nur die spezialisierte Anwältin / der spezialisierte Anwalt entdecken. Unter Umständen wird der anwaltliche Rat aber auch lauten müssen, besser zu zahlen, als weitere Kosten zu riskieren.
Beim ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin sollte man ausdrücklich eine Erstberatung verlangen und nach den Kosten fragen. Gegenüber Verbrauchern kann ein erstes Beratungsgespräch mit höchstens 190 Euro zzgl. USt. berechnet werden. Die Vereinbarung geringer Beträge ist möglich.
2. Machen Sie zunächst keine Angaben gegenüber der Staatsanwaltschaft!
Das staatsanwaltliche Verfahren läuft zwar unabhängig von der Abmahnung und wird in der Regel eingestellt, die Anwaltskanzlei der Rechteinhaber wird aber Akteneinsicht nehmen und kennt den Vorgang deshalb. Belasten sich Betroffenene gegenüber der Staatsanwaltschaft, kann das im Endeffekt zu höheren Kosten gegenüber den Rechteinhabern führen. Es ist Ihr gutes Recht, nicht auszusagen. Erst nachdem ein Rechtsanwalt für Sie Akteneinsicht genommen hat, kann entschieden werden, ob zum Beispiel ein Geständnis abgegeben werden sollte.
3. Nehmen Sie die Fristsetzung ernst!
Die Abmahnung ist in der Regel mit einer 14-Tages-Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung versehen. Holen Sie sich so rasch wie möglich Rat! Nehmen Sie die Fristsetzung ernst. Sie riskieren nach Ablauf der Frist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, das unter Umständen zu einer deutlich höheren Belastung führt. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin, die die Angelegenheit innerhalb der Frist prüft, kann kostensparend den für Sie günstigsten Weg finden.
4. Prüfen Sie den Inhalt und den Umfang der Ihnen gemachten Vorwürfe!
Augen zu und zahlen hilft nicht unbedingt weiter. Wenn Sie den Inhalt und den Umfang der Ihnen in der Abmahnung gemachten Vorwürfe prüfen, werden Sie oft feststellen, daß lediglich der Upload einer einzigen Datei betroffen ist. Wenn Sie mehr Dateien gesendet und empfangen haben, garantiert Ihnen also die Zahlung keineswegs Ruhe. Die erste Zahlung kann unter Umständen auch nur der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Schadensanmeldungen sein. Deshalb ist - am besten im Kontakt mit Ihrem Anwalt / Ihrer Anwältin - zu klären, wie vorgegangen werden soll.
5. Prüfen Sie die Ihnen berechneten Kosten!
Besondere Unsicherheit besteht bei den durch die Abmahnung verursachten Kosten, die regelmäßig den Betroffenen berechnet werden. Die Spanne reicht hier von "recht günstigen" Pauschalangeboten (etwa 300 Euro), die durch ihre noch überschaubare Höhe zur Erledigung nach dem Verfahren "Augen zu und durch" einladen sollen bis hin zu mehreren tausend Euro. Hintergrund ist, daß sich die Rechtsanwaltskosten nach dem sog. "Streitwert" des Verfahrens berechnen. Die Festsetzung eines Streitwerts kann aber verbindlich nur ein Gericht treffen. Außergerichtliche Streitwerte sind damit immer so etwas wie eine Wette zwischen den Parteien auf eine etwaige künftige Streitwertfestsetzung. Je nach Geschäftsmodell der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei unterscheiden sich die Gebühren. Die Prüfung der Gebührenhöhe in allen Einzelheiten sollte man anwaltlicher Expertise überlassen.
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