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Die Kulturflatrate

Urheberrecht, Kopierschutz und Kulturflatrate:

3. Umsetzung der internationalen Verträge in Deutschland – gegen Privatkopie und Pauschalvergütung in der digitalen Welt?

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1. Einzelabrechnung vs Pauschalabgabe
2. Durchsetzung von Einzelabrechnungssystemen per Gesetz – Internationale Verträge und deren problematische Umsetzung in den USA

Auch in Europa soll der in den Vereinigten Staaten eingeschlagene Weg fortgeführt werden. Hier brauchte man etwas mehr Zeit, die WIPO Verträge umzusetzen. Der Europäische Rat hat 2001 eine entsprechende Richtlinie erlassen (Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft), die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. In Deutschland ist die Umsetzung der verpflichtenden Bestimmungen dieser Richtlinie mit dem Inkrafttreten des sog. Ersten Korbs der Urheberrechtsnovelle im September 2003 erfolgt. Widersprüche, die sich aus dieser Änderungen ergaben, sollen dieses Jahr im so genannten „Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle“ ausgeräumt werden.

Vor allem die Lösung folgender Widersprüche steht auf der Tagesordnung des Zweiten Korbes:

1) Wenn ein Kopierschutz nicht umgangen werden darf, wie sollen dann die vom Gesetzgeber als legitim anerkannten Privatkopien erstellt werden?

Der Gesetzgeber hat diesen Widerspruch schon 2003 erkannt, doch auflösen will er ihn jetzt scheinbar nicht. Im Referentenentwurf (Link)des Justizministeriums jedenfalls ist vorgesehen, dass die Privatkopie auch in digitaler Form zulässig bleibt, nur wenn der Anbieter sie mit Hilfe von DRM verhindert, hat Privatperson xyz Pech gehabt. Tatsächlich hat der Gesetzgeber im Ersten Korb die Möglichkeit geschaffen, vom Rechtsinhaber die technischen Mittel zur Herstellung einer Privatkopie einzufordern, aber nur "soweit es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einen ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt," (§ 95b Abs. 1 Punkt 6 UrhG) Wer eine DVD oder eine DRM geschützte Musikdatei digital kopieren möchte, kann sich also nicht darauf berufen. Ob diese Durchsetzungsmöglichkeit auf digitale Kopien erweitert werden soll, ist eine der zentralen Fragen des Zweiten Korbs. Noch ist er nicht verabschiedet, doch die Bundesregierung ist nicht gewillt, zustimmungsfreies und vergütetes privates Kopieren im Digitalzeitalter weiter zuzulassen (14).


2) Wenn das Beispiel der USA schon jetzt deutlich macht, dass das Einzelabrechnungssystem mit strafrechtlichen Mitteln nicht durchzusetzen ist, warum setzt auch der deutsche Gesetzgeber auf dieses System anstatt z.B. auf eine Kulturflatrate, also ein Pauschalabgabensystem?

2003 wurde das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke im Internet in eine Grauzone verschoben. Illegal ist diese Handlung dann, wenn es sich um eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Vorlage handelt. Kann Downloader xyz sich hier vielleicht noch rausreden mit dem Hinweis, er habe gedacht, er lade eine rechtmäßig erstellte Privatkopie herunter (Vorsicht bei Filmen, die noch nicht im Kino laufen!), soll diese Lücke nun geschlossen werden. Durch die nächste Reform des Urheberrechts soll, so der Referentenentwurf, das Herunterladen von einer "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten“ Vorlage ausdrücklich verboten werden. Eine Privatkopie mag noch rechtskonform hergestellt sein, wenn sie z.B. in einem P2P-Netzwerk angeboten wird, ist dies dann klar verboten (§53 Referentenentwurf).
Bereits im Sommer 2004 wurden gesellschaftliche Gruppen um Stellungnahmen zum Urheberrechtsentwurf gebeten. In einer forderten gesellschaftlicher Gruppen den Gesetzgeber auf, eine Kulturflatrate einzuführen (15). Im Referentenentwurf hat das Bundesjustizministerium auf diese Forderung reagiert. Allerdings nur, indem es sie mit formalen Argumenten vom Tisch wischte und darauf verwies, dass ein Pauschalvergütungsmodell im Online-Bereich die neuen Online-Geschäftsmodelle, die zur Zeit entwickelt werden, verdrängen würde. Diese Geschäftsmodelle sind allerdings äußerst fragwürdig, könnten sie doch nur mit einem umfassenden und lückenlosen DRM-System durchgesetzt werden. Was dies für negative Folgen für Gesellschaft und Privatpersonen hätte, wird hier beschrieben.

Im März soll das Regierungskabinett über den Entwurf entscheiden, anschließend wird er im Parlament eingereicht. Es gilt also, die Kulturflatrate jetzt in die öffentliche Diskussion zu bringen und zu zeigen, dass es Alternativen zu dem vom Justizministerium eingeschlagenen Weg gibt.

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Mehr Infos:
Wie DRM die Welt verändert
Kulturflatrate – Theorie und Praxis

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(14) Da müsste der Titel des Gesetzes wohl von „Anpassung an die Informationsgesellschaft“ in „Ab in die digitale Steinzeit“ geändert werden ;-). Wer sich in diesem Bereich weiter informieren will sei an www.privatkopie.net verwiesen.

(15) zur Stellungnahme.