Urheberrecht, Kopierschutz und Kulturflatrate:
2. Durchsetzung von Einzelabrechnungssystemen per Gesetz – Internationale Verträge und deren problematische Umsetzung in den USA
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1. Einzelabrechnung vs Pauschalabgabe
Internationale Verträge geben weltweit die Richtung an
Die Weichen für die Einführung von Einzelabrechnungssystemen im Internet wurden schon vor längerer Zeit gestellt: 1996 wurden der WIPO Copyright Treaty und der WIPO Performances and Phonograms Treaty abgeschlossen, die bisher von rund fünfzig Nationen unterzeichnet wurden. Beide Verträge geben an die Vertragspartner den Auftrag, ihre nationalen Gesetzgebungen entsprechend der Vertragsinhalte zu ändern. Im Klartext ist damit vor allem das weltweite Verbot der Umgehung von Digitalen Rechte Minimierungs - Mechanismen (DRM) gemeint, was von der Industrie als Grundlage der Durchsetzung eines Einzelabrechnungssystems gesehen wird.
Einzelabrechnungssysteme bedeuten in diesem Zusammenhang zweierlei:
a) die Einführung individueller Vergütung in Bereichen, für die bislang pauschalvergütete Nutzungen rechtmäßig waren und
b) den einzelnen Verkauf von Nutzungen, die bislang nur als Bündel verkaufbar waren – wie z.B. das Hören eines Musiktitels auf verschiedenen Geräten (7).
Wie bei internationalen Verträgen üblich sind die Bestimmungen relativ weitläufig, so dass den nationalen Parlamenten Spielraum bei der Umsetzung verbleibt.
Beispiel USA: schnelle und restriktive Umsetzung der Verträge
Die USA setzten die so genannten WIPO-Internet-Verträge schon 1998 im Digital Millenium Copyright Act (DMCA) um. Dabei wurden die Bestimmungen der Verträge sehr restriktiv ausgelegt.
1) Neben dem Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen wurde außerdem noch der Vertrieb und Verkauf von Techniken und Werkzeugen für eine Umgehung verboten.
Was auf den ersten Blick noch folgerichtig erscheint entpuppt sich im Rückblick auf die letzten Jahre als Mittel, Wettbewerb und Innovation zu behindern. Mit Hilfe von Gerichtsentscheidungen wurden nicht nur Kopierschutz-„Knack“ Programme verboten. Vielmehr gelang es Marktführern auch, die Veröffentlichung von Untersuchungen der Funktionsfähigkeit von Kopierschutzprogrammen zu verhindern. Begründung war, dass solche Veröffentlichungen das Ungehen von Kopierschutzmechanismen vereinfachen würden (8).
2) Außerdem wurde die Strafverfolgung vereinfacht. Urheber können in den Vereinigten Staaten Internet Service Provider (ISP) oder andere zur Herausgabe von personenbezogenen Daten verpflichten, wenn sie jemanden verdächtigen, ihr Urheberrecht verletzt zu haben. Die Auskunft muss in den USA - im Gegensatz zu Europa – ohne richterliche Überprüfung erteilt werden (9).
Diese Regelung wirft zum einen das Problem auf, dass durch die fehlende richterliche Untersuchung eine Überprüfung von Vorwürfen nicht mehr stattfindet. Dadurch kam es wiederholt zu Anschuldigungen, die zur Herausgabe von personenbezogenen Daten bzw. zur Schließung von Internetseiten führten, obwohl sich die Anschuldigungen später als falsch heraus stellten (10).
Energisch aber sinnlos: P2P-Nutzung ging trotz harter Strafen nicht zurück
Ließe sich dies noch durch die Wiedereinführung einer richterlichen Überprüfung beheben, für ein anderes Problem ist bisher keine Lösung in Sicht: Nutzer lassen sich von den drohenden Strafen nicht abschrecken. Durch die eben genannte Regelung wurde zwar erreicht, dass die Einleitung von Strafverfahren in den USA wesentlich erleichtert wurde. So sind die Vereinigten Staaten heute das Land, in dem bisher die meisten P2P-User verklagt wurden. Hauptakteure in den USA sind die Verbände der Unterhaltungsindustrie, die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of Amercia (MPAA). Die RIAA ist es auch, die immer wieder behauptet, dass diese Taktik Erfolg hätte und die Nutzerzahlen von P2P-Netzwerken zurückgingen. Auch die Deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) e.V., in Deutschland federführend bei der Verfolgung von P2P-Usern, verbreitet diese Argumentation fleißig (11).
Doch bloß weil man etwas oft wiederholt, wird es nicht richtig: die statistischen Erhebungen der letzten Jahre weisen in eine andere Richtung. Trotz der massiven Klagewellen gegen P2P-Nutzer geht deren Anzahl nicht zurück (12). Wird das eine System durch Beschlagnahmung von Servern lahm gelegt, so nutzen die User bald darauf ein anderes (13). Und der Trend in der Entwicklung von P2P-Netzwerken weist ganz klar in folgende Richtung: Dezentralisierung der Netzwerke und Anonymisierung der Nutzer, was Strafverfolgungen in Zukunft zusätzlich erschweren, wenn nicht unmöglich machen wird.
Fazit nach sechs Jahren: deutlich negative Effekte der Gesetze
Lässt man nun die Erfahrungen aus den Vereinigten Staaten Revue passieren, erscheint das Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke in P2P-Netzwerken geradezu ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit der Einführung eines Pauschalabgabenmodells zu sein:
- DRM und andere Kopierschutzmechanismen gesetzlich zu schützen führt nicht zu mehr sondern zu weniger Innovation und Wettbewerb, außerdem bieten sie keinen wirksamen Schutz vor Kopien.
- Verbote des Tauschens von urheberrechtlich geschützten Werken in P2P-Netzwerken wirken nicht, die Nutzer lassen sich auch von hohen Strafen wie in den USA nicht davon abhalten.
- All die Rechtsinhaber, die nicht in der Lage sind, Anwaltskosten zu tragen, haben keine Möglichkeit, für das Tauschen ihrer Werke in P2P-Tauchbörsen eine Kompensation zu erhalten. Und selbst wenn die Kosten für Anwälte getragen werden können – Kompensation aus Schadensersatzforderungen ist wohl kein sehr zukunftsfähiges Geschäftsmodell.
Mehr Infos:
Wie DRM die Welt verändert
Kulturflatrate – Theorie und
Praxis
(7) Mehr dazu: http://www.fairsharing.de/infos/drm/nutzung.php
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(8) So die Electronic Frontier Foundation, siehe http://www.eff.org/IP/DMCA/?f=unintended_consequences.html
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(9) Gegen diese Auskunftspflicht wurde aber bereits mindestens
eine Widerspruchsklagen
gewonnen (RIAA vs Verizon)
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(10) So die Electronic Frontier Foundation, siehe http://www.eff.org/share/
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(11) Wenn IFPI und RIAA einen Rückgang der P2P-Nutzung
vermelden, so liegt das allerdings hauptsächlich daran, dass sie nur die
Tauschbörse Kazaa betrachten. Das Kazaa-Netz schrumpft tatsächlich,
aber nur, weil andere Protokolle wie BitTorrent populärer werden. Siehe
CacheLogic op.cit.
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