Fairsharing

Die Kulturflatrate

FairSharing ist ein Netzwerk verschiedener Organisationen, Gruppen und Personen. Ziel unserer Arbeit ist, die Kulturflatrate als Alternative politisch durchzusetzen. Unserem Selbstverständnis entsprechend sind wir aber offen für Veränderungen, neue Ideen und Ziele. Jede interessierte Organisation, Gruppe oder Person kann sich mit dem Einverständnis der anderen Beteiligten dem Netzwerk anschließen.

Basis unserer gemeinsamen Arbeit ist dieses Papier in Verbindung mit unserem inhaltlichen Grundsatzpapier. Alle Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen, die sich beim Fairsharing-Netzwerk beteiligen, erkennen dies explizit an. Ein Büroarbeitsplatz steht uns in Berlin zur Verfügung. Spendengelder werden vom Netzwerk gemeinschaftlich verwaltet. Für einzelne Bereiche bzw. Aufgaben können Verantwortliche benannt werden, die in bestimmtem Rahmen eigenverantwortlich handeln.

Wir treffen uns mindestens einmal im Monat zu einer Planungs- und Diskussionsrunde, wobei Telefonkonferenzen das persönliche Treffen ergänzen oder ersetzen können. Dazwischen halten wir Kontakt über die Mailingliste fairsharer@listen.fairsharing.de. Wenn wir zu offiziellen Treffen einladen, so gelten die dort getroffenen Beschlüsse auch für die Teile des Netzwerkes, die nicht anwesend sind, vorbehaltlich einer vorher veröffentlichten Tagesordnung. Dies gilt nicht für die öfter stattfindenden Arbeitsreffen in Berlin.

Entscheidungen über Inhalt, Organisation und Durchführung der Kampagne werden im Netzwerk im Konsens getroffen. Dabei gilt

  • für die Mailingliste des Kampagnenrates: wer nicht innerhalb einer Woche auf eine Mail reagiert, stimmt deren Inhalt zu.
  • bei Abstimmungen: es sind vier Meinungsäußerungen möglich
    • Zustimmung (= ja), Ablehnung (= nein, aber ich würde es mittragen, wenn sich eine Mehrheit findet)
    • Enthaltung (= ist mir egal, habe keine Meinung)
    • Veto (= damit kann ich auf keinen Fall leben).
    Werden bei einer Abstimmung mehr „Nein“ als „Ja“ Stimmen gezählt, so wird neu beraten. Nur wenn ein oder mehrere Abstimmende ihr Veto einlegen, gilt die Abstimmung als gescheitert und das zur Abstimmung gestellte Thema als erledigt. Sollte einmal der Fall auftreten, dass eine Einigung im Konsens nicht erzielt werden kann, so sucht der Kampagnenrat einen Kompromiss und entscheidet über diesen wiederum nach dem Konsensprinzip.

Im Kampagnenrat sind all jene Organisationen, Gruppen und Personen vertreten, die Initiatoren des Netzwerkes sind. Dies sind Attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss, FoeBUD e.V. und GRÜNE JUGEND. Außerdem können, sofern Einzelpersonen sich an der Arbeit des Netzwerkes beteiligen, diese einen gleichberechtigten Vertreter in den Kampagnenrat entsenden. Andere Organisationen können durch Konsensentscheidung aller ebenfalls in den Kampagnenrat aufgenommen werden.